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Experten-Antwort

Rechtskreisänderung Betriebsumzug innerhalb Berlins

von Berliner_27.06.2022 | 12:45
171 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, mein Arbeitgeber hatte bis Ende 2021 seinen Sitz im Berliner Ortssteil Mitte (Unter den Linden), der bis 1990 zu Berlin (Ost) gehörte und somit Teil des Beitrittsgebietes ist. Ab 2022 wurden neue Büroräumlichkeiten in Berlin-Moabit, früheres Berlin (West), bezogen. Auf meiner SV-Jahresmeldung steht dennoch (weiterhin) "Betriebsstätte Ost". Müsste sich hier durch den Umzug nicht der Rechtskreis geändert haben und nun bspw. die westdeutsche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gelten? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berliner,

die Arbeitgeber müssen alle versicherungsrechtlich relevanten Daten ihrer Beschäftigten an die zuständigen Krankenkassen melden.

Grundsätzlich sind für die Beiträge zu diesen Versicherungszweigen die Verhältnisse am Beschäftigungsort maßgebend. Bei Verlegung des Betriebssitzes gelten vom Zeitpunkt der Verlegung an die am Sitz des Unternehmens maßgebenden Werte, wenn sich hierdurch auch der Beschäftigungsort ändert.

Wenden Sie sich daher zur Klärung Ihrer Frage an Ihren Arbeitgeber.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 27.06.2022 | 13:58
Wenn der Umzug erst in 2022 stattfand, ist die SV-Jahresmeldung (für 2021) mit Angabe 'Ost' ja noch korrekt. Sie müssten also eher darauf achten, ob nun in den laufenden Gehaltsabrechnungen z.B. die BBMG West berücksichtigt wird.
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