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von Schiko.24.01.2007 | 19:07
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2 Antworten

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Die ausführungen zur pflegeversicherung habe ich gerne gelesen. Muß der pflegende sich um die meldung an die rentenversicherung kümmern oder ist dies sache der krankenkasse ? Danke.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Schiko,

den Ausführungen von bekiss kann ich zustimmen. Nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI sind es übrigens 14 Stunden wöchentlich.

1 Antworten

bekissam 24.01.2007 | 23:14
Die Meldung zur gesetzlichen Rentenversicherung erledigt die Pflegekasse. Beiträge werden aber nur gezahlt, solange kein Anspruch auf eine Vollrente wegen Alters besteht. Danach würde es ja auch keinen Sinn mehr machen, weil daraus keine Leistung mehr möglich wäre. "Einen Anspruch auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen haben Angehörige, die einen Pflegebedürftigen regelmäßig mindestens 14 Stunden in häuslicher Umgebung pflegen." Leider steht nicht dabei in welchem Zeitraum 14 Stunden. Nach meiner Kenntnis sind es 14 Stunden in der Woche. Das ist aber nicht ganz mein Fachgebiet.
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