Hallo Sparer,
die von Ihnen angefragte Meldung beruht auf einer Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung. Zinserträge sind hier nur stellvertretend für alle Formen von Nebeneinkünften genannt. Das heißt: Rentner ohne Nebeneinkünfte sind bislang weitgehend von Steuerzahlungen befreit. Sobald neben die gesetzliche Rente jedoch Zusatzeinkünfte treten, kann schon heute eine Steuerpflicht eintreten.
Allgemeine Informationen zur Besteuerung von Alterseinkünften erteilt gern die Deutsche Rentenversicherung, spezielle Auskünfte zu Ihrer Steuerpflicht kann nur Ihr Finanzamt erteilen.
Näheres können Sie auch unserem heutigen Beitrag "Steuern auf Rentenbeiträge: Die Welle richtig nutzen" entnehmen.