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Redaktion.

von Schiko.,21.03.2007 | 22:39
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Das darf doch nicht wahr sein, wie bekomme ich dieses urteil im internet? Lese unter nachrichten: Ein konto auszug darf nicht mehr geld ausweisen………. . Aus der früheren bankpraxis nenne ich folgende fall- konstellation: Der kunde reicht einen scheck, ausgestellt auf eine berliner bank am 5.03.07 bei seiner regens- burger bank ein. Demnach erscheint auf kontoauszug vom gleichen tag der gutschriftsbetrag von meinetwegen 10.000 mit wertstellung 7.03.2007. Dies deswegen, weil ja die bank auf konto bundesbank, regensburg auch erst die scheckgutschrift mit wertstellung 7.03.07 erhält. Davon ausgehend, auf dem konto war am 5.3.07 vor scheckgutschrift nur ein guthaben von 10 euro vorhanden,noch am 5.03. wurden 10.010 in bar verfügt. Der bankauszug weist nach buchungsschluss 0 aus, die bank zahlt für zwei tage, bei einem zins- satz von 10% 5,55 euro drauf. Oder aber, die bank verbucht erst zwei tage später, dann wird sie beschuldigt, verbuchung zu manipulieren. Irgend etwas stimmt hier nicht, ich bitte um auf- aufklärung. Mit freundlichen Grüßen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Versuchen Sie es hier, könnte aber etwas kosten:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3&nr=38598&pos=23&anz=29

1 Antworten

Schiko.am 22.03.2007 | 13:52
Tatsächlich, in drei verschiedenen urteilen erhielt der bankkunde recht. Durch drei tage kontoüberzug von 88 €. enstand bei angenommen 15% zinsen eine verlust von 0,11 €. Auch wenn es mir geld kostet, dieses urteil muß ich lesen. Habe hier ja schon oft aus der frühen berufspraxis solche fälle angesprochen. Scheinbar muss jetzt eine neue bankbuchführung eingeführt werden. Die buchung darf erst drei tage nach eingang auf konto vorgenommen werden. Vielen dank für Ihre mithilfe. Mit freundlichen Grüßen.
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