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@. Redaktion- Nachschlag für die Rente

von Schiko.,13.09.2009 | 18:29
1186 Ansichten
16 Antworten
Genau so gerne kann natürlich " die " Rentenfachfrau, seit einigen Tagen er- freulicherweise wieder anwesend, antworten. Der Bericht unter Nachrichten" Nachschlag für die Rente" sollte auch hier erörtert werden, die Möglichkeit, statt durch Beschäftigung, durch Nach- zahlung von freiwilligen Beitrag von mindestens 79,60 pro Monat die 60 Monate zu erreichen ist eine positive Gesetzesänderung. Viele Mütter werden dadurch mit 65 Jahren, auch jetzt schon Ältere mit meinetwegen 70 Jahren, Rente erhalten. Ich bitte deshalb meine Angaben zu überprüfen und zu berichtigen. Beispiel - A. Eine Mutter geboren am 5.09. 1944 hatte 3 Geburten im Jahre 1972, 1974 und 1978. Hat aber niemals Beiträge bezahlt, erhält keine Rente, dafür fehlen 2 Bei- tragsjahre. Sie überweist am 25.09. 2009 1.910,40 freiwillige Beiträge. Rentenbeginn: am 1.10. 2009( Überweisung Ende Oktober 2009) . mit ( 27,20 x 3) 81,60 plus 8,46 ( 8,64 ?) Euro 90.06 monatlich. Beispiel- B . Eine Mutter, geboren 1939 und auch keine Beiträge abgeführt bekommt auch bei 4 Geburten vor 1991 keine Rente. Sie überweist am 25.9.09 Euro 955,20 an die RV. und erhält am 30.10.09 für Monat Oktober erstmals Rente ( 27,20 x 4 ) 108,80 plus 4,23 Euro 113,03 überwiesen, Wie ist vorzugehen, vermutlich besteht ja nicht mal eine Versicherungs- nummer. Rentenantrag, Antrag zur Feststellung der Geburten von 3 oder 4 Kindern hierzu als Nachweis die Geburtsurkunden und auch die Geburtsurkunde für sich selbst. Welche Formulare noch, evtl. den Antrag mit Ziffer 6. KEZ. ergänzen und ankreuzen. Mit freundlichen Grüßen.

16 Antworten

Pascalam 13.09.2009 | 20:41
Ich verstehe den Zusammenhang mit dem zitierten Artikel und Ihrem Beitrag nicht. Mache ich da einen Denkfehler? Pascal
Schiko.,am 13.09.2009 | 21:30
Ich wollte mir die Bestätigung holen ob ich diesen Beitrag richtig ver- standen habe. Es ist doch ganz wichtig zu wissen, die Nachholung von 12 , 24 oder mehr Monaten kann jetzt doch durch freiwillige Beiträge dazu führen, dass auch "Nur" Mütter rentenrechtlich belohnt werde. Bisher war dies doch nur durch Verdienst und Beitragsabführung möglich, einer 70. Jährigen fast nicht mehr zumutbar. ( Jetzt kommt er wieder mit seinen persönlichen Gram). Habe am Samstag in Herzogenaurach vor einem großen Gremium auf diese Neuerung hingewiesen weil dort auch viele "Nur" Mütter anwesend waren. Es meldete sich eine "Rentenberater" , der wusste, dies ist nicht so. Will mich als in Sicherheit wiegen, dies ist der Zusammenhang für mich. Natürlich auch erfahren wie in diesen Fällen materiell vorzugehen ist. Mit freundlichen Grüßen.
Rentendocam 13.09.2009 | 22:20
Die Möglichkeit freiwillige Beiträge in einer Summe zu zahlen gibt es schon seit Ewigkeiten.Viele Millionen Rentnerinne haben sich vor Vollendung Ihres 65.Lebensjahres bereits darüber informiert was sie machen können und konnten dann bis zum 65.Lebensjahr die Beiträge monatlich zahlen. Die Möglichkeit dies jetzt in einer Summe nachzahlen zu können, ist neu. Die Möglichkeit gibt es also nicht erst seit neuestem, sie ist nur ergänzt worden. Haben sie sich wohl zu Unrecht als Held feiern lassen ;-))))
Schiko.am 13.09.2009 | 23:41
Da liegen Sie falsch, das Gegenteil ist der Fall, man kann sich auch irren. Ich habe dies doch nicht erfunden, sondern nur Freude vernommen, was ich durch den Beitrag unter Nachrichten festgestellt habe, eine bedeutende Änderung - nach meiner Ansicht-, die soll Ihre Denkweise ja nicht be- einflussen. Es geht ja auch nicht um die Nachzahlung schlechthin , sondern zur Erreichung der notwendigen 60 Monate für Rente durch KEZ. Mehr fällt mir zu Ihren Beitrag nicht ein. Mit freundlichen Grüßen.
Agnesam 14.09.2009 | 08:11
Hallo Schiko, die "Neuregelung" muss doch aus einem ganz anderen Blickwinkel gesehen werden!! In Ihrem Beispiel B hätte die Mutter schon die ganze Zeit die fehlenden 12 Monate zahlen können. Ausgangspunkt für die Neuregelung ist, daß auch für Mütter/Väter, denen bisher keine Kindererziehungszeiten angerechnet werden konnten, weil sie von der Versicherungspflicht befreit waren (Mitglieder von berufsständigen Versorgungswerken) die Möglichkeit gibt, die noch fehlenden Beiträge zu zahlen um sich damit einen Rentenanspruch zu "kaufen". Agnes
Rentendocam 14.09.2009 | 08:02
Keine blasse Ahnung was sie mit Ihrem Beitrag sagen möchten. Die Regelung, das man freiwillige Beiräge zur Auffülung der Wartezeit zahlen kann, ist jedenfalls schon sehr lange möglich.Das hat nichts mit neuem Gesetz zu tun. Naja egal, sie verstehen was sie meinen und das reicht ja auch.
Dipl.Ing Meieram 14.09.2009 | 08:15
Im Rentenrecht kennt sich der wehrte Herr doch nachweislich gar nicht aus.Das beweist er ja immer mit seinen falschen Antworten.Das einzige was er kann ist die Netto Rente ausrechnen.( was natürlich eine enorm schwierige Leistung darstellt ;-) Aber gut, immerhin...
Schiko.,am 14.09.2009 | 08:52
Ja Agnes, danke für Ihre sachliche Stellungnahme, auch Sie vielen mir bisher schon angenehm auf. Ich meinte aber, auch Andere, sind immer davon ausgegangen - als Beispiel vier Kinder- es muss die Beitragszahlung für ein Jahr aus Arbeitsverdienst erfolgen. Wir haben ja oft herumgedoktert, durch Minijob mit mindest 155 Euro recht günstig bei nur 7,60 ( 4,90% Eigenleistung)) im Jahr 91,20 statt 955,20 Min- destbeitrag und ohne Zuzahlung erst nach 3 Jahren Anrechnung für 12 Monate. Natürlich ist mir auch aufgefallen, Hauptargument "Wichtig für berufsständig Versicherte", aber auch " Das lohnt sich richtig" durch die freiwillige Zahlung. Mit freundlichen Grüßen.
Rentendocam 14.09.2009 | 09:21
Es war lediglich der sachliche Hinweis, das es diese Regelung schon seit Ewigkeiten gibt. Komisch Ihre Reaktion. Trotzdem einen wunderschönen Tag :-)))
Schiko.am 14.09.2009 | 11:04
Was soll nun das wieder. Ich habe doch zugegeben, war der Meinung Nachzahlung war bis nicht möglich. Jetzt weiß ich, dies galt auch schon bisher. Kann auch gar nicht eine falsche Auskunft gegeben haben, ich war doch in dieser Sache der Fragende. Damit meine ich natürlich nicht Sie, sondern den Schlauerl. MfG.
Rentendocam 14.09.2009 | 11:20
Weiss nicht was nun schon wieder war? Ist auch egal. Wichtig ist, das die Sache geklärt ist. Persönliche Machtspielchen gehören hier nicht hin. Im Kindergarten streiten man sich um Förmchen. Einen schönen Tag allen
...am 14.09.2009 | 12:51
Nachzahlung für Hausfrauen in einer Summe war bisher NICHT möglich! Wenn eine Hausfrau (z.B. mit 2 Kindern vor 1992) bisher in die Beratung kam und schon 65 Jahre alt war, hätte die Wartezeit von 5 Jahren bisher nur mit einer laufenden freiwilligen Beitragszahlung (d.h. laufendes Kalenderjahr und ggf. auch Vorjahr, wenn Antrag bis 31.03. gestellt) und für die Zukunft erfüllt werden können. Das hieß bisher, dass ein Rentenanspruch sich erst nach einer Einzahlung von 3 Jahren mit ca. 68 Lebensjahr ergeben hätte. Eine Einzahlung von 3 Jahren freiwilliger Beiträge (insg. 2865,60Euro, mtl. 79,60Euro) rentiert sich erst nach einem Rentenbezug von ca. 3,5 Jahren. Somit haben viele sich gegen die freiwillige Beitraszahlung entschieden, da sie nicht sicher waren, ob sie 71 bzw. 72 Jahre alt werden. Nun ist es so, dass diese 2865,60Euro als einmalige Gesamtsumme eingezahlt werden kann und im o.g. Beispiel die Rente sofort mit dem 65. Lebensjahr beginnen könnte. Und ein Alters von 68,5 Jahren zu erreichen, trauen sich die meisten doch zu. Eigentlich wurde der Paragrah für die von der Versicherungspflicht befreiten Personen eingeführt, die nun die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen können und bisher aber nicht zur freíwilligen Beitragszahlung zur Wartezeiterfüllung berechtigt waren. Die Sache mit den Hausfrauen ist ein positiver Nebeneffekt, wobei meines Wissens nach die Beratungen über die Auslegung dieses Paragraphen (ob dieser auch auf Hausfrauen anzuwenden ist) noch nicht abgeschlossen sind. @ Schiko. auch die Ausarbeitung entsprechender Antragsformulare ist noch nicht abgeschlossen.
Schiko.,am 14.09.2009 | 15:22
Vielen, herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme. Auch für den erklärbaren Hinweis hinsichtlich der Formularge- staltung. MfG.
Agnesam 14.09.2009 | 15:28
>>>Die Sache mit den Hausfrauen ist ein positiver Nebeneffekt, wobei meines Wissens nach die Beratungen über die Auslegung dieses Paragraphen (ob dieser auch auf Hausfrauen anzuwenden ist) noch nicht abgeschlossen sind.<<<< Nun, die Beratungen der DRV-Gremien werden zu keinem anderen Ergebnis kommen, dass die Möglichkeit für alle Elternteile besteht. Der Wortlaut des Gesetzes textes ist eindeutig. Die Hintergründe und auch die Erläuterungen in der BT-Drucksache sind - wie das BSG schon öfters entschieden völlig unbeachtlich. Agnes
...am 14.09.2009 | 16:10
Das hoffe ich, ansonsten sitzen wir wieder auf heißen Kohlen und müssen abwarten, bis dazu urteile gesprochen worden sind. Bis dahin heißt es dann zu den Hausfrauen: derzeit noch nicht, aber es könnte sein, dass... Und das wäre sehr unbefriedigend!
Agnesam 14.09.2009 | 16:19
Schauen Sie doch mal in Ihr Informationssystem. Steht das Problem schon auf der Tagesordnung FAVR bzw. AGFAVR? Agnes
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