Hallo Bernhard,
Sie haben Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die Regelaltersrente bisher vor allem von Versicherten wahrgenommen wird, die keine vorgezogene Altersrente bekommen können. Allerdings machen sich in dem seit 1997 wieder steigenden durchschnittlichen Renteneintrittsalter auch die Abschläge bei vorzeitigen Rentenbezug bemerkbar. Denn viele Versicherte können sich lebenslange Rentenabschläge von sieben Prozent und mehr bei einem Rentenbeginn mit 63 oder früher gar nicht leisten.
Ob das durchschnittliche Renteneintrittsalter während der derzeitigen Rechtslage aber noch wesentlich über die derzeitige Marke von 63,2 Jahren steigen wird, ist sicherlich fraglich. Hier dürfte der nächste wirkliche Sprung erst kommen, wenn die künftige Altersgrenze von 67 zu greifen beginnt. Aber die zahlreichen Ausnahmeregelungen im Gesetzentwurf zur "Rente mit 67" sorgen vorerst noch dafür, dass diese Wirkung erst etwa ab Mitte des nächsten Jahrzehnts eintreten dürfte.
An Schiko herzlichen Dank für sein Lob.
Die Redaktion