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"Redaktion-Rentenbeginn"

von Schiko.09.01.2007 | 15:22
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2 Antworten
Erfreulich diese aufklärende nachricht, . diesen beitrag sollte man wirklich an manche zeitung einsenden. Auch die damen und herren vom sonntäglichen presseclub könnten dies zur aufklärung vertragen. Thema unter Nachrichten:“ Gehen die Deutschen noch immer schon mit 60 in Rente? „ Bereits im vorigen jahr nannte Dr…. ., als verteter der rentenvericherung berlin , bei einem seminar im kloster banz, 63 jahre als durchschnittliches eintrittsalter. Es ist doch klar, hier darf man die erwerbsminderungsrenten nicht mit einbeziehen. Würde ja nur zu gern den artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ nachlesen, wenn ich den erscheinungstag wüsste. Weiter so! Mit freundlichen Grüßen.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.01.2007 | 17:06

Hallo Bernhard,

Sie haben Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die Regelaltersrente bisher vor allem von Versicherten wahrgenommen wird, die keine vorgezogene Altersrente bekommen können. Allerdings machen sich in dem seit 1997 wieder steigenden durchschnittlichen Renteneintrittsalter auch die Abschläge bei vorzeitigen Rentenbezug bemerkbar. Denn viele Versicherte können sich lebenslange Rentenabschläge von sieben Prozent und mehr bei einem Rentenbeginn mit 63 oder früher gar nicht leisten.

Ob das durchschnittliche Renteneintrittsalter während der derzeitigen Rechtslage aber noch wesentlich über die derzeitige Marke von 63,2 Jahren steigen wird, ist sicherlich fraglich. Hier dürfte der nächste wirkliche Sprung erst kommen, wenn die künftige Altersgrenze von 67 zu greifen beginnt. Aber die zahlreichen Ausnahmeregelungen im Gesetzentwurf zur "Rente mit 67" sorgen vorerst noch dafür, dass diese Wirkung erst etwa ab Mitte des nächsten Jahrzehnts eintreten dürfte.

An Schiko herzlichen Dank für sein Lob.

Die Redaktion

1 Antworten

Bernhardam 09.01.2007 | 15:43
Dadurch werden solche Aussagen aber nicht realistischer. Denn umgekehrt müsste man auch darauf hinweisen, dass der Beginn einer gesetzlichen Rente immer weniger mit dem Zeitpunkt des Ausstiegs aus dem Berufsleben zu tun hat, und der ist hier eigentlich gefragt. Es gibt zahlreiche tarifliche und betriebliche Regelungen zum Vorruhestand und natürlich die gesetzliche Altersteilzeit (im Blockmodell), die diesen Zeitpunkt um viele Jahre vorverlegen. Ein Blick in die Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung zeigt auch, dass die Regelaltersgrenze überwiegend nur von Versicherten erreicht wird, die nicht langjährig versichert sind, und deshalb keine vorgezogene Altersrente bekommen können. Es ist sehr zweifelhaft, dass das bedeutet, dass diese Versicherten auch bis zur Regelaltersgrenze berufstätig oder arbeitslos sind. Und auf welche Seite (Rentner oder Berufstätige) gehören eigentlich Arbeitnehmer, die vor dem Bezug einer Altersrente langjährig arbeitslos sind? Alles das bedeutet: Das Alter, in dem tatsächlich die Erwerbstätigkeit beendet wird, sinkt in der Realität ständig weiter ab, es steigt keineswegs an. Die Schlußfolgerungen im diskutierten Artikel der Redaktion sind also ziemlich irreführend.
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