Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenEs ist korrekt ist, dass sich die Erscheinungsforum des Sozialversicherungsausweises geändert hat.
Seit 01.01.2011 wird er in Form eines Anschreibens mit
eingeblendetem Sozialversicherungsausweis erstellt. Auch die Mitführungspflicht ist entfallen.
Aber auch wenn keine Mitführungspflicht mehr besteht, wird die Aussage "Außerdem bescheinigt der Ausweis, dass ein Arbeitnehmer legal beschäftigt ist." nicht falsch. Denn führt man ihn bei einer Kontrolle mit sich, dann bescheinigt er weiterhin das legale Beschäftigungsverhältnis.
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