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@ Redaktion - Sozialversicherungsausweis in der früheren Form entfallen

von -_-20.09.2011 | 19:16
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Der Artikel "Renten-Post für Jobstarter" vom 20.09.2011 bedarf vermutlich der Überarbeitung. Der neuste Stand der Dinge scheint sich noch nicht herumgesprochen zu haben. Seit Januar 2011 ist der Sozialversicherungsausweis in der früheren Form nämlich entfallen. Stattdessen erhält jeder Arbeitnehmer lediglich ein Schreiben seines Rentenversicherungsträgers, worin ihm seine Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird. Auf die Ausführungen unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… (letzter Absatz) wird verwiesen. Unter dem Link Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.wird dann weiter auch ausgeführt: "Außerdem bescheinigt der Ausweis, dass ein Arbeitnehmer legal beschäftigt ist." Wie soll das denn bitte funktionieren, wenn doch gar keine Mitführungspflicht mehr besteht? Diese Mitführungspflicht ist bereits zum 1.1.2009 entfallen, auch ein Passfoto ist nicht mehr vorgesehen. Jedoch besteht seitdem eine Verpflichtung nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für die Personen, die in bestimmten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätig sind, bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und bei Kontrollen den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist korrekt ist, dass sich die Erscheinungsforum des Sozialversicherungsausweises geändert hat.

Seit 01.01.2011 wird er in Form eines Anschreibens mit

eingeblendetem Sozialversicherungsausweis erstellt. Auch die Mitführungspflicht ist entfallen.

Aber auch wenn keine Mitführungspflicht mehr besteht, wird die Aussage "Außerdem bescheinigt der Ausweis, dass ein Arbeitnehmer legal beschäftigt ist." nicht falsch. Denn führt man ihn bei einer Kontrolle mit sich, dann bescheinigt er weiterhin das legale Beschäftigungsverhältnis.

3 Antworten

Frontschweinam 21.09.2011 | 07:46
Danke, als MA einer AB-Stelle darf ich ihre Ausführungen ca. 10-20x/die aufsagen. Ich habe schon überlegt ein Merkblatt auszulegen ;-)
Schadeam 21.09.2011 | 10:42
Da ist leider wieder mal die Gesetzeslage "unlogisch". Eine Mitführungspflicht des SV Ausweises besteht nicht mehr, bei Kontrollen reicht es den Personalausweis vorzulegen. §18h (3) SGB 4 verpflichtet jedoch den Arbeitnehmer den SV Ausweis seinem AG vorzulegen.... Wozu der AG den Ausweis benötigt? Doch nur dazu die Versicherungsnummer abzutippen.... Und die würde doch auch auf "geschätzten 100 anderen Dokumenten" stehen :) Das alles ist eigentlich kein Problem. Aber es gibt massenweise Personalabteilungen, die darauf bestehen, dass der Beschäftigte das Teil vorlegt (weil es halt immer so war) auch wenn dieser z.B. die letzte Renteninfo vorlegt, auf der die VSNR steht oder diese anderweitig angibt... Und dann fordert der Kunde den SV Ausweis bei der DRV an.....und die Bürokratie läuft und läuft....
Pflegeram 21.09.2011 | 11:26
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Die Dienstanweisung lautet: "Bei Vergabe einer Versicherungsnummer durch die Sachbearbeitung ist ein Sozialversicherungsausweis nur dann auszustellen, wenn k e i n Schriftwechsel mit der / dem Versicherten unmittelbar mehr erfolgt, aus dem sie oder er die Versicherungsnummer entnehmen könnte." ... und die mangelhafte Information der Arbeitgeber und Versicherten wird durch nicht aktuelle Artikel auch noch gefördert. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen baden dann vor Ort aus, dass über Jahre falsch informiert wird. "Das habe ich aber anders gelesen!" Wie wäre es eigentlich einmal mit einem Management-Benchmarking?
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