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Experten-Antwort

Referendariat NRW - Halbwaisenrente

von Julia23.06.2015 | 19:35
1002 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, voraussichtlich im November diesen Jahre werde ich das Referendariat (Lehramt) in NRW beginnen. Ist es korrekt, dass mir durch die neue Gesetzeslage weiter meine Halbwaisenrente in voller Höhe zusteht? Wie ist die Lage bezüglich der Krankenversicherung? Bleibe ich dann in der KVdR beziehungsweise erhalte ich Zuschüsse, wenn ich mich gesetzlich versichere? MfG Julia

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.06.2015 | 09:56

Hallo Julia,

sofern Sie die Voraussetzungen für eine Halbwaisenrente erfüllen, würde diese grundsätzlich in voller Höhe gezahlt werden. Eine Einkommensanrechnung erfolgt dann nicht mehr.

Bezüglich Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Sofern Sie privat oder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger grundsätzlich einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten.

1 Antworten

Die Farbe Schwarzam 24.06.2015 | 06:44
Unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen, die für Halbwaisenrenten nötig erforderlich sind, fällt zum 1.7.15 die Einkommensanrechnung weg. D.h. Sie können neben Ihrer HW-Rente so viel verdienen, wie Sie wollen. KVdR und "gesetzlich versichert" ist m.E. der gleiche Schuh. Ob Sie versicherungspflichtig in der KV sind, entscheidet die zuständige gesetzliche Krankenkasse. Sollte diese feststellen, dass Sie nicht pflichtversichert sind, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft. Bei freiwillig krankenversicherten Rentnern kann auf Antrag (R820 als Vordruck) ein Beitragszuschuss beantragt werden.
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