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Experten-Antwort

Regaltersrente bei unklarem Geburtsdatum

von Sandra P.12.11.2015 | 11:01
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9 Antworten

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Auf welcher Grundlage setzt die Deutsche Rentenversicherung das Datum der Reglaltersrente fest wenn bei einem im Marokko geborenen das Geburtsdatum nicht feststeht? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra P.,

wie oben bereits angeführt, verfährt die Deutsche Rentenversicherung für den Fall, dass lediglich das Geburtsjahr bekannt ist wie folgt:

"Ist zwar das Geburtsjahr, aber weder der Geburtstag noch der Geburtsmonat bekannt, gilt die Person am 01.07. des jeweiligen Jahres als geboren."

Auch die weiteren Ausführungen sind zutreffend. Ausgehend von einem Geburtstag 01.07.1951 und einer Anhebung der Regelaltersgrenze auf 65. Jahre und 5 Monate würde sich ein Rentenbeginn am 01.12.2016 ergeben.

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8 Antworten

Sandra P.am 12.11.2015 | 11:42
Ich sollte noch erwähnen das das Geburtsjahr feststeht nur der genau Tag nicht. Gruß Sandra P.
senf-dazuam 12.11.2015 | 11:34
Irgendein Datum muss ja einmal festgelegt worden sein, was ist auf amtlichen Dokumenten verwendet worden. Meist ist wenigstens das Jahr unstrittig, und dann wird beispielsweise der 1.1. als Geburtsdatum definiert. Daran sollten sich dann alle anderen Stellen orientieren ... oder?
Schadeam 12.11.2015 | 11:47
Gibt es bereits eine Versicherungsnummer? Was steht dort beim Monat? Kann auch sein, dass der Monat ausgenullt ist. dann beginnt eine Altersabhängige Rente zum 1. Juli
Sandra P.am 12.11.2015 | 11:42
Ich sollte noch erwähnen das das Geburtsjahr feststeht nur der genau Tag nicht. Gruß Sandra P.
Sandra P.am 12.11.2015 | 11:55
Ja die gibt es dort steht die 00. Die RV sagt die Rente beginnt am 01.12. was dann ja nicht so ganz zu dem passt was Sie geschrieben haben @Schade
hinten wie von vorneam 12.11.2015 | 11:57
Ist zwar das Geburtsjahr, aber weder der Geburtstag noch der Geburtsmonat bekannt, gilt die Person am 01.07. des jeweiligen Jahres als geboren. Sind das Geburtsjahr und der Geburtsmonat, nicht aber der Geburtstag bekannt, gilt die Person als am 15. des Monats geboren. (VDR-Rentenausschuss vom 27.02.1970, TOP 14; § 33a SGB I). Wahrscheinlich existiert eine Versicherungsnummer mit 00 bzw. 0000 (bitte hier nicht vollständig posten!), oder? Der Rentenbeginn bestimmt sich "ganz normal" nach § 99 SGB VI, d. h. in Abhängigkeit der wirksamen Antragstellung und des Erreichens der so ermittelten Regelaltersgrenze.
maxam 12.11.2015 | 12:29
Es erfolgt natürlich auch die Anhebung der Regelaltersgrenze. Falls das Geburtsjahr 1951 sein sollte + 5 = 01.12.2016
KSCam 12.11.2015 | 12:54
....wie Max erwähnt würde meine Antwort für die Regel AR bei Jahrgang 51 passen.....also 01.07. plus Anhebung um 5 Monate = 1.12.2016....... hätten Sie gleich das Geburtsjahr reingeschrieben, dann........ :)
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