Hallo Sandra P.,
wie oben bereits angeführt, verfährt die Deutsche Rentenversicherung für den Fall, dass lediglich das Geburtsjahr bekannt ist wie folgt:
"Ist zwar das Geburtsjahr, aber weder der Geburtstag noch der Geburtsmonat bekannt, gilt die Person am 01.07. des jeweiligen Jahres als geboren."
Auch die weiteren Ausführungen sind zutreffend. Ausgehend von einem Geburtstag 01.07.1951 und einer Anhebung der Regelaltersgrenze auf 65. Jahre und 5 Monate würde sich ein Rentenbeginn am 01.12.2016 ergeben.