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Experten-Antwort

Regelalter erreicht - Wartezeit nicht erfüllt - Weiterarbeit mit Beiträgen

von Renti26.02.2019 | 07:46
376 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe die Regelaltersgrenze erreicht, aber die Wartezeit von 5 Jahren sind noch nicht voll. Kann ich nach 65 Jahren und 7 Monaten noch versicherungspflichtig weiterarbeiten und dann nach Erreichen der 60 Monate die Regelaltersrente erst beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Renti,

nach Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze sind Sie nur versicherungsfrei, wenn Sie auch eine Vollrente wegen Alters beziehen.

Da Sie bislang noch keine Altersvollrente beziehen, sind bzw. wären Sie in Ihrer Beschäftigung weiterhin versicherungspflichtig.

Die Inanspruchnahme Ihrer Regelaltersrente nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (60 Monate) ist damit möglich.

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4 Antworten

Besserwisseram 26.02.2019 | 08:47
Selbstverständlich dürfen Sie nach dem erreichen der Regelaltersgrenze noch einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen um die 60 Monate zu erreichen. Wann Sie die Rente beantragen ob mit 69 oder 72 ist dem RV-Träger egal. Nur müssen Sie die Rente beantragen, automatisch geht nichts.
Frageam 26.02.2019 | 08:53
Über was für eine evtl. Rentenhöhe wird hier gesprochen ?
senf-dazuam 26.02.2019 | 09:02
Zwischen etwa 20 und 300 Euro monatlich, je nachdem ... Wenn nur noch ein paar MOnate fehlen, dann wäre der Verzicht auf diesen "Zuschlag" doch blöd. Wenn der Betrag dann allerdings wieder von der Sozialhilfe abgezogen wird, dann ist's ein Nullsummenspiel. Die Frage war aber nun mal: kann ich nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten? Die Antwort ist JA. Sollte im Arbeitsvertrag etc. etwas mit Bezug auf die Regelaltersgrenze stehen, dann ist es dort meist so formuliert, dass auch eine Rente möglich ist. Wenn der Arbeitgeber nicht will, dann hilft ggf. der Betriebsrat.
W*lfgangam 26.02.2019 | 20:52
Hallo Renti, bis zum 01.04.2019 besteht auch noch die Möglichkeit, für 2018 freiwillige Beiträge nachzuzahlen, um so - ggf. sofort/früher - die Mindestwartezeit von 60 Monaten zu erreichen und gleichzeitig ab Antragstellung die Regelaltersrente erhalten zu können. Machen Sie umgehend einen Beratungstermin (Rentenantrag) vor Ort aus, und Sie haben mit dem heutigen/morgigen Tag zunächst alle Fristen/auch für eine Beitragsnachzahlung + ggf. Rentenbeginn ab 01.03.2019 eingehalten. Gruß w.
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