Guten Tag Renti,
nach Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze sind Sie nur versicherungsfrei, wenn Sie auch eine Vollrente wegen Alters beziehen.
Da Sie bislang noch keine Altersvollrente beziehen, sind bzw. wären Sie in Ihrer Beschäftigung weiterhin versicherungspflichtig.
Die Inanspruchnahme Ihrer Regelaltersrente nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (60 Monate) ist damit möglich.