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Experten-Antwort

Regelalter und hinzuverdienst

von Ewald17.06.2024 | 12:45
140 Ansichten
7 Antworten
Hallo ! Wer kann mir helfen ? Werde zum 1.3.2025 mein Regelalter erreichen. Mein Arbeitgeber möchte mich noch ca. 2 Jahre weiterbeschäftigen. wie kann ich erfahren, welche Auswirkungen diese 2 Jahre auf meine Rente haben ? Bisher habe ich keine verständliche Beschreibung gefunden, die z.B. aussagt, was ein Hinzuverdienst von z.B. 2000 Euro bei der Rentenhöhe bedeutet. Gibt es hierzu Musterrechnungen oder Probe-Berechnungen, was ein Hinzuverdienst bei der Rentenhöhe bewirken kann ? Danke für die Tipps !

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 17.06.2024 | 13:16

Hallo Ewald,

 

seit dem 01.01.2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei der Altersrente. Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei und es werden keine weiteren Beiträge in Ihr Versicherungskonto eingezahlt.

Falls Sie jedoch auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen möchten, teilen Sie dies bitte Ihrem Arbeitgeber mit. Dadurch werden weiterhin Rentenversicherungsbeiträge sowohl von Ihrem Arbeitgeber als auch von Ihnen als Arbeitnehmer abgeführt. Dies führt dazu, dass sich Ihre Rente in Zukunft durch den Hinzuverdienst erhöht.

Wie genau sich der Hinzuverdienst auf Ihre Rentenhöhe auswirkt, können Sie der beigefügten Link entnehmen (Tabelle auf Seite 9).

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben/DE/Presse-und-Fachinformationen/Experten/Zahlen-und-Tabellen/ZuT_2024_2.html

Experten-Antwortam 17.06.2024 | 13:19

Hallo Ewald, seit dem 01.01.2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen auf alle Altersrenten entfallen. Es gibt also keine Anrechnung mehr bei vorgezogenen Altersrenten.

 

Bei der Regelaltersrente (Regelaltersgrenze) konnte man aber schon immer unbegrenzt hinzuverdienen.

 

Über die Auswirkungen der Beiträge zur Rentenversicherung auf die Rente ist jedoch ein Beratungstermin empfehlenswert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

5 Antworten

Google ist dein Freund und Helferam 17.06.2024 | 12:59
Also bei Google und hier im Forum findet ganz ganz viel. Nur suchen, ein Hinzuverdienst gibts bei Altersrenten nicht mehr!
KSCam 17.06.2024 | 13:01
Da es keine Verdienstgrenzen neben der Altersrente gibt, haben Sie halt die 2000€ mehr als wenn Sie nur die Rente hätten. Davon gehen Steuern ab, RV Beiträge müssen Sie nicht mehr bezahlen, KV schon sofern gesetzlich versichert.
Ewaldam 17.06.2024 | 14:00
Google ist dein Freund und Helfer schrieb

Also bei Google und hier im Forum findet ganz ganz viel. Nur suchen, ein Hinzuverdienst gibts bei Altersrenten nicht mehr!

Google war bei meinen Versuchen nicht mein Helfer, wonach soll ihn denn suchen lassen, damit ich auch das richtige finde. Für einen konkreten Hinweis wäre ich dankbar.
Oh Mannam 17.06.2024 | 15:00
Ewald schrieb

Google war bei meinen Versuchen nicht mein Helfer, wonach soll ihn denn suchen lassen, damit ich auch das richtige finde.

Für einen konkreten Hinweis wäre ich dankbar.

Eigeninitiative ist wohl nicht so Ihre Stärke? Dann richten Sie sich besser nach dem Expertenrat!
KSCam 17.06.2024 | 15:32
Ihre Rentenhöhe kennen Sie aus der Renteninformation, KV/PV davon abziehen (ca 11%) werden SAie schaffen. Vom AG bei dem Sie 2000€ verdienen wollen lassen Sie sich eine Probelohnberechnung machen. Notfalls gibt es Brutto/netto Lohnrechner im Netz. Das Finanzamt oder Ihr Steuerberater verrät Ihnen die steuerliche Belastung. Und das wäre es dann schon, LG
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