Hallo Ewald,
seit dem 01.01.2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei der Altersrente. Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei und es werden keine weiteren Beiträge in Ihr Versicherungskonto eingezahlt.
Falls Sie jedoch auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen möchten, teilen Sie dies bitte Ihrem Arbeitgeber mit. Dadurch werden weiterhin Rentenversicherungsbeiträge sowohl von Ihrem Arbeitgeber als auch von Ihnen als Arbeitnehmer abgeführt. Dies führt dazu, dass sich Ihre Rente in Zukunft durch den Hinzuverdienst erhöht.
Wie genau sich der Hinzuverdienst auf Ihre Rentenhöhe auswirkt, können Sie der beigefügten Link entnehmen (Tabelle auf Seite 9).
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben/DE/Presse-und-Fachinformationen/Experten/Zahlen-und-Tabellen/ZuT_2024_2.html
Hallo Ewald, seit dem 01.01.2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen auf alle Altersrenten entfallen. Es gibt also keine Anrechnung mehr bei vorgezogenen Altersrenten.
Bei der Regelaltersrente (Regelaltersgrenze) konnte man aber schon immer unbegrenzt hinzuverdienen.
Über die Auswirkungen der Beiträge zur Rentenversicherung auf die Rente ist jedoch ein Beratungstermin empfehlenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Also bei Google und hier im Forum findet ganz ganz viel. Nur suchen, ein Hinzuverdienst gibts bei Altersrenten nicht mehr!
Google war bei meinen Versuchen nicht mein Helfer, wonach soll ihn denn suchen lassen, damit ich auch das richtige finde.
Für einen konkreten Hinweis wäre ich dankbar.
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