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Experten-Antwort

Regelaltersgrenze Arbeitslosenversicherung

von Klaus13.08.2024 | 06:55
123 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Frau erreicht im Dez. ihre Regelaltersgrenze. Da sie weiterhin bis Mai 2025 arbeiten geht entfällt ab Dez. 2024 die Arbeitslosenversicherung. Muss dies dem AG/ RV angezeigt werden oder geschieht der entfall der ALVersicherung automatisch. Vielen Dank Gruß Klaus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag, 

 

der Rentenversicherung muss diesbezüglich nichts mitgeteilt werden. Sollte Sie aber die Rente ab der Regelaltersgrenze beziehen wollen, muss ein Antrag auf Altersrente gestellt werden. 

Auskünfte über Abgaben an die Arbeitslosenversicherung können in diesem Forum nicht gegeben werden. Wenden Sie sich hierzu direkt an den Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit. 

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3 Antworten

Mondkindam 13.08.2024 | 07:39
Solle die Personalabteilung/das Lohnbüro eigentlich wissen. Wenn sie die Beiträge weiterhin abziehen sollten Sie aber von der Krankenkasse als Einzugsstelle darauf hingewiesen werden, dass das zu ändern ist.
KSCam 13.08.2024 | 08:23
Ist ganz einfach. Der AG weiß doch dass Sie ab Dezember im Regelalter ist( Ihre Frau teilt es dem AG doch sicher mit), und wenn dann doch die Alo Beiträge im Dezember abgezogen werden sollten, sprechen Sie im Lohnbüro vor und lassen das korrigieren.
RentenSeppam 13.08.2024 | 22:30
Die Krankenkasse als Einzugsstelle muss das leider nicht mehr prüfen. Wurde wegen Zuviel Aufwand abgeschafft. Die Meldung geht direkt an die DRV durch.
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