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Experten-Antwort

Regelaltersgrenze erreicht

von Lilli19.04.2013 | 10:29
2119 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, am 19.07.13 erreiche ich die Regelsaltersgrenze. Würde ich also ab 20.07. bis 31.07. die Rententage vom Rentenversicherer nachbezahlt bekommen? Die Rentenzahlung würde am 01.08. beginnen. Ist die Regelsaltersrente die einzige Rente, bei der der Hinzuverdienst unbegrenzt wäre? Schwerbehinderung mit GdB 50 liegt seit 2003 vor. Ab 01.08. habe ich nämlich einen neuen Arbeitsvertrag von meinem Arbeitgeber erhalten. Hinzuverdienst hoch. Ich erfülle ebenfalls die Voraussetzungen Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Aber hier der Hinweis, Hinzuverdienstgrenze darf nicht überschritten werden. Entgeltpunkte per 31.12.12 = 59,5417. Für 2013 kommen dann noch die Monate Jan. bis Juli (19.07.?) hiinzu, die noch nicht übermittelt wurden. Rentenantrag stelle ich Ende dieses Monats durch den Versichertenältesten. Es grüßt Lilli

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von "Jonas" stimmen wir zu.

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2 Antworten

Jonasam 19.04.2013 | 11:12
Hallo. Sie erhalten die Regelaltersrente ab dem 01.08.2013. Für die Zeit im Juli nach Vollendung der Regelaltersgrenze bekommen sie keine Rente. Diese beginnt tatsächlich erst ab dem Folgemonat. Ihre Versicherungszeiten werden dafür bis zum 31.07.2013 berücksichtigt. Eine Einkommensanrechnung auf Ihre Rente findet ab August 2013 nicht mehr statt, weil sie dann die Regelaltersgrenze überschritten haben (Folgemonatsprinzip). Welche Rentenart Sie dann beziehe, ist egal. Wichtig ist, dass Sie die Regelaltersgrenze überschritten haben. MfG Jonas
Lilliam 19.04.2013 | 12:19
Vielen Dank Jonas und Experte/in.
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