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Experten-Antwort

Regelaltersgrenze und Zuverdienst

von Auweia18.02.2018 | 10:22
741 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Da ich bald in Rente gehen kann, ist dieses Thema für mich sehr aktuell, aber immer wieder verwirrend. Geboren Dez.1954, 45 J. Arbeitsjahre erfüllt. Ich könnte also am 01.05.2018 in Rente gehen.(Rente mit 63 J.) Meine Regelaltersgrenze beginnt am 01.09.2020. Mein Arbeitgeber hat einen Haustarif,wahrscheinlich geschlossen mit der Gewerkschaft oder dem Betriebsrat,der besagt, ich müsste am 01.01.2020 in Rente gehen, da alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ich habe auch schon gelesen, das jemand dagegen geklagt hat, aber ohne ERFOLG: Ich frage mich jetzt allerdings, ist die Rente am 01.01.2020 eine Regelaltersrente und kann man dann unbegrenzt hinzuverdienen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Auweia,

ein unschädlicher Hinzuverdienst ist erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. In Ihrem Fall ab dem 01.09.2020.

Sollte - wie bereits beschrieben - ein Vertrauensschutz aufgrund von einer Altersteilzeitvereinbarung, die bereits vor dem 01.01.2007 geschlossen wurde, vorliegen, würde sich die Regelaltersgrenze nicht erhöhen, so dass ein unschädlicher Hinzuverdienst ab Januar 2020 möglich wäre.

Bezüglich der Gültigkeit des von Ihnen genannten Haustarifes sollten Sie sich von Ihrem Betriebsrat beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Kurz und gutam 18.02.2018 | 11:55
1. Nein 2. Nein
Fastrentneram 18.02.2018 | 12:24
Unbegrenzt hinzuverdienen können Sie erst ab erreichen der Regelaltersrente. Mit Jahrgang 1954 somit mit 65 Jahren und 8 Monaten also ab dem 01.09.2020.
senf-dazuam 19.02.2018 | 09:54
Hallo "auweia"! Es gibt im Gesetz, welches die Regelaltersgrenze auf 67 (mit Übergangsregelung) anhebt, einen Passus, der besagt, dass Vereinbarungen, welche auf das 65. Lebensjahr geschlossen wurden, als auf die Regelaltersgrenze bezogen interpretiert werden müssen, es sein denn, es wurde inhherhalb der letzten drei (?) Jahre vor Rentenbeginn dieser Beginn (mit 65 statt 65+x) bestätigt. Das scheint mir auf Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag etc. bezogen zu sein. Ob eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag auch darunter fällt, müsste man mal klären. Fragen Sie mal beim Betriebsrat, der Gewerkschaft oder bei einem Arbeitsrechtler nach. Die können hier vermutlich eher helfen ... Zur Frage Regelaltersrente und Hinzuverdienst hat "kurz und gut" schon knapp aber richtig geantwortet. Ausnahme: Besonderen Vertrauensschutz bei der Anhebung der Regelaltersgrenze haben die Geburtsjahrgänge bis 1954, wenn sie bereits vor dem 01.01.2007 verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer im Bergbau bezogen haben. Für sie verbleibt es bei der Regelaltersgrenze von 65 Jahren! Fallen Sie unter diesen Aspekt?
W*lfgangam 19.02.2018 | 20:01
Hallo Auweia, zur (noch ungeklärten) Regelaltersgrenze haben Sie bereits hinreichende Informationen erhalten. Sollte Ihre Regelaltersgrenze in der Tat erst zum 01.09.2020 wirksam werden, wäre die Frage nach Hinzuverdienst/Flexirente bis dahin interessant - was bleibt bei Hinzuverdienst über 6.300 EUR in diesen 8 Monaten noch/schon von der Rente übrig. Informationen dazu erhalten Sie vor Ort ...oder auch hier, wenn Sie den erwarteten Hinzuverdienst bis 31.08.2020, die Höhe der Rente ab 01.01.2020 und den besten Punktwert der letzten 15 Jahre mitteilen. Daneben - bei Hinzuverdienst bis 31.08.2020 - lässt sich auch ausschangelen, ob der Starttermin der Rente zum 01.01.2020 der beste wäre oder ein ggf. 1-2-3 Monate verschobener. 'Kleine' Mühe für den örtlichen Berater ...der kriegt das aber locker hin ;-) Wir haben 2018, bis dahin/2020 lässt sich das auch im Rahmen einer Vorberatung schon mal grob klären. Gruß w.
Auweiaam 05.04.2018 | 23:43
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ich frage mich jetzt allerdings, ist die Rente am 01.01.2020 eine Regelaltersrente und kann man dann unbegrenzt hinzuverdienen?
Hallo Auweia, zur (noch ungeklärten) Regelaltersgrenze haben Sie bereits hinreichende Informationen erhalten. Sollte Ihre Regelaltersgrenze in der Tat erst zum 01.09.2020 wirksam werden, wäre die Frage nach Hinzuverdienst/Flexirente bis dahin interessant - was bleibt bei Hinzuverdienst über 6.300 EUR in diesen 8 Monaten noch/schon von der Rente übrig. Informationen dazu erhalten Sie vor Ort ...oder auch hier, wenn Sie den erwarteten Hinzuverdienst bis 31.08.2020, die Höhe der Rente ab 01.01.2020 und den besten Punktwert der letzten 15 Jahre mitteilen. Daneben - bei Hinzuverdienst bis 31.08.2020 - lässt sich auch ausschangelen, ob der Starttermin der Rente zum 01.01.2020 der beste wäre oder ein ggf. 1-2-3 Monate verschobener. 'Kleine' Mühe für den örtlichen Berater ...der kriegt das aber locker hin ;-) Wir haben 2018, bis dahin/2020 lässt sich das auch im Rahmen einer Vorberatung schon mal grob klären. Gruß w.
Ganz ehrlich, ich möchte ja niemanden zu Nahe treten, aber die Berater der Rentenkasse haben mir noch nie eine vernünftige Auskunft erteilt. Angefangen bei Falschaussagen bis blödes Angemotze war schon alles dabei. Und nicht zu vergessen, das man immer von oben herab behandelt wird, so nach dem Motto, alle Rentner sind ja Sozialschmarotzer. Es ist zwar richtig, das die Rentenkasse eine Sozialeinrichtung ist, vergessen wird allerdings, das ich fast 50zig Jahre eingezahlt habe.
Mahneram 06.04.2018 | 05:21
Zitat von Auweia anzeigenausblenden
Auweia schrieb

Ich frage mich jetzt allerdings, ist die Rente am 01.01.2020 eine Regelaltersrente und kann man dann unbegrenzt hinzuverdienen?[/quote]

Hallo Auweia,

zur (noch ungeklärten) Regelaltersgrenze haben Sie bereits hinreichende Informationen erhalten.

Sollte Ihre Regelaltersgrenze in der Tat erst zum 01.09.2020 wirksam werden, wäre die Frage nach Hinzuverdienst/Flexirente bis dahin interessant - was bleibt bei Hinzuverdienst über 6.300 EUR in diesen 8 Monaten noch/schon von der Rente übrig. Informationen dazu erhalten Sie vor Ort ...oder auch hier, wenn Sie den erwarteten Hinzuverdienst bis 31.08.2020, die Höhe der Rente ab 01.01.2020 und den besten Punktwert der letzten 15 Jahre mitteilen. Daneben - bei Hinzuverdienst bis 31.08.2020 - lässt sich auch ausschangelen, ob der Starttermin der Rente zum 01.01.2020 der beste wäre oder ein ggf. 1-2-3 Monate verschobener. 'Kleine' Mühe für den örtlichen Berater ...der kriegt das aber locker hin ;-)

Wir haben 2018, bis dahin/2020 lässt sich das auch im Rahmen einer Vorberatung schon mal grob klären.

Gruß

w.[/quote]

Ganz ehrlich, ich möchte ja niemanden zu Nahe treten, aber die Berater der Rentenkasse haben mir noch nie eine vernünftige Auskunft erteilt.

Angefangen bei Falschaussagen bis blödes Angemotze war schon alles dabei. Und nicht zu vergessen, das man immer von oben herab behandelt wird, so nach dem Motto, alle Rentner sind ja Sozialschmarotzer.

Es ist zwar richtig, das die Rentenkasse eine Sozialeinrichtung ist, vergessen wird allerdings, das ich fast 50zig Jahre eingezahlt habe.

Hallo Auweia, zur (noch ungeklärten) Regelaltersgrenze haben Sie bereits hinreichende Informationen erhalten. Sollte Ihre Regelaltersgrenze in der Tat erst zum 01.09.2020 wirksam werden, wäre die Frage nach Hinzuverdienst/Flexirente bis dahin interessant - was bleibt bei Hinzuverdienst über 6.300 EUR in diesen 8 Monaten noch/schon von der Rente übrig. Informationen dazu erhalten Sie vor Ort ...oder auch hier, wenn Sie den erwarteten Hinzuverdienst bis 31.08.2020, die Höhe der Rente ab 01.01.2020 und den besten Punktwert der letzten 15 Jahre mitteilen. Daneben - bei Hinzuverdienst bis 31.08.2020 - lässt sich auch ausschangelen, ob der Starttermin der Rente zum 01.01.2020 der beste wäre oder ein ggf. 1-2-3 Monate verschobener. 'Kleine' Mühe für den örtlichen Berater ...der kriegt das aber locker hin ;-) Wir haben 2018, bis dahin/2020 lässt sich das auch im Rahmen einer Vorberatung schon mal grob klären. Gruß w.
Ganz ehrlich, ich möchte ja niemanden zu Nahe treten, aber die Berater der Rentenkasse haben mir noch nie eine vernünftige Auskunft erteilt. Angefangen bei Falschaussagen bis blödes Angemotze war schon alles dabei. Und nicht zu vergessen, das man immer von oben herab behandelt wird, so nach dem Motto, alle Rentner sind ja Sozialschmarotzer. Es ist zwar richtig, das die Rentenkasse eine Sozialeinrichtung ist, vergessen wird allerdings, das ich fast 50zig Jahre eingezahlt habe.
50 Jahre eingezahlt bedeutet aber nicht, dass Sie nur einen Hauch Grips in der Birne haben. Da kann auch der beste Berater nichts dran ändern. Aber nörgeln und meckern Sie ruhig weiter, wenn es Ihnen hilft. Hier interessiert das niemanden und auch sonst wird Sie das keinen Hauch weiterbringen. So wie man in den Wald reinruft, so schallt es heraus!
Genau Auweiaam 06.04.2018 | 06:29
Was du nicht alles liest. Bleib bei Dir. Deine Klage wird zum Erfolg führen. Viel Glück und Erfolg. Gruß
W*lfgangam 06.04.2018 | 20:59
Zitat von Auweia anzeigenausblenden
Auweia schrieb

Ich frage mich jetzt allerdings, ist die Rente am 01.01.2020 eine Regelaltersrente und kann man dann unbegrenzt hinzuverdienen?[/quote]

Hallo Auweia,

zur (noch ungeklärten) Regelaltersgrenze haben Sie bereits hinreichende Informationen erhalten.

Sollte Ihre Regelaltersgrenze in der Tat erst zum 01.09.2020 wirksam werden, wäre die Frage nach Hinzuverdienst/Flexirente bis dahin interessant - was bleibt bei Hinzuverdienst über 6.300 EUR in diesen 8 Monaten noch/schon von der Rente übrig. Informationen dazu erhalten Sie vor Ort ...oder auch hier, wenn Sie den erwarteten Hinzuverdienst bis 31.08.2020, die Höhe der Rente ab 01.01.2020 und den besten Punktwert der letzten 15 Jahre mitteilen. Daneben - bei Hinzuverdienst bis 31.08.2020 - lässt sich auch ausschangelen, ob der Starttermin der Rente zum 01.01.2020 der beste wäre oder ein ggf. 1-2-3 Monate verschobener. 'Kleine' Mühe für den örtlichen Berater ...der kriegt das aber locker hin ;-)

Wir haben 2018, bis dahin/2020 lässt sich das auch im Rahmen einer Vorberatung schon mal grob klären.

Gruß

w.[/quote]

Ganz ehrlich, ich möchte ja niemanden zu Nahe treten, aber die Berater der Rentenkasse haben mir noch nie eine vernünftige Auskunft erteilt.

Angefangen bei Falschaussagen bis blödes Angemotze war schon alles dabei. Und nicht zu vergessen, das man immer von oben herab behandelt wird, so nach dem Motto, alle Rentner sind ja Sozialschmarotzer.

Es ist zwar richtig, das die Rentenkasse eine Sozialeinrichtung ist, vergessen wird allerdings, das ich fast 50zig Jahre eingezahlt habe.

Hallo Auweia, Ihnen stehen sicher 5 Beratungsmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung: - DRV-Beratungsstelle - örtliches Versicherungsamt - Versichertenälteste/-berater der DRV - SoVD/VdK (kostenpflichtig!) - private Rentenberater (kostenpflichtig!) Wenn Sie mit einer Beratung nicht 'zufrieden' sind, holen Sie eine 2. oder gar 3. Meinung ein - ob Sie dann allerdings 'zufriedener' sind, steht auf einem andern Blatt ...ggf. sind Sie ein paar EUR los, für identische Auskünfte. Gruß w. PS: auch die 6. Alternative/'Online-Diagnose hier', erhalten Sie kostenlos - und könnte bei gemäßigter/sinnvoller Nachfrage bereits zum Ergebnis Ihrer Anfrage führen ...die Wahl liegt bei Ihnen *g
Schadeam 07.04.2018 | 07:42
Wer noch nie eine vernünftige Auskunft bei der DRV bekommen hat, sollte vielleicht mal sein Auftreten dort hinterfragen. Sorry, das Thema Regelalter und Zuverdienst hat dort jeder drauf, ...... Wie in den Wald hineingebrüllt wird, so schallt es manchmal heraus. Auweia
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