Hallo Auweia,
ein unschädlicher Hinzuverdienst ist erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. In Ihrem Fall ab dem 01.09.2020.
Sollte - wie bereits beschrieben - ein Vertrauensschutz aufgrund von einer Altersteilzeitvereinbarung, die bereits vor dem 01.01.2007 geschlossen wurde, vorliegen, würde sich die Regelaltersgrenze nicht erhöhen, so dass ein unschädlicher Hinzuverdienst ab Januar 2020 möglich wäre.
Bezüglich der Gültigkeit des von Ihnen genannten Haustarifes sollten Sie sich von Ihrem Betriebsrat beraten lassen.