Guten Tag Annely,
„Schade“ hat bereits die Antwort genannt. Nur wer seinen Rentenbeginn über die Regelaltersgrenze hinaus nach hinten verschiebt, erhält für jeden Monat des späteren Rentenbeginns einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine gesamte Rente. Wer sich mit Erreichen des regulären Rentenalters für den Bezug einer Rente entscheidet und nebenbei weiter einer Beschäftigung nachgeht, erhält einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat nur für die Beitragsmonate nach Rentenbeginn.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/Gesetzesaenderungen/Flexirente/Flexirente_Regelaltersgrenze.html
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