Hallo Petermann,
durch einen späteren Rentenbeginn über das Regeleintrittsalter hinaus steigern Sie Ihre Rente um jeden Monat um 0,5 % und erhalten damit bei einem späteren Einstieg in die Regelaltersrente einen Zuschlag zur Rente(z. B. bei einem Jahr somit 6% Rentenzuschlag).
Da wir hier Ihre persönliche Situation nicht weiter einschätzen können, empfehlen wir eine persönliche Beratung in Ihrer örtlichen Rentenservicestelle.
Da die Beratungsstellen z.Zt. sehr ausgebucht sind, sollte man evtl. auf Versichertenälteste/Versichertenberater hinweisen. Auch diese können wahrscheinlich Auskunft geben.
Da wär ich mir nicht so sicher. Da gibt es solche und solche! Vorher bei der telefonischen Rücksprache mit dem Versichertenältesten/Versichertenberater besser abklären, ob er in der Lage ist, zur angesprochenen Problematik Auskunft zu geben.Hallo Petermann, durch einen späteren Rentenbeginn über das Regeleintrittsalter hinaus steigern Sie Ihre Rente um jeden Monat um 0,5 % und erhalten damit bei einem späteren Einstieg in die Regelaltersrente einen Zuschlag zur Rente(z. B. bei einem Jahr somit 6% Rentenzuschlag). Da wir hier Ihre persönliche Situation nicht weiter einschätzen können, empfehlen wir eine persönliche Beratung in Ihrer örtlichen Rentenservicestelle.Da die Beratungsstellen z.Zt. sehr ausgebucht sind, sollte man evtl. auf Versichertenälteste/Versichertenberater hinweisen. Auch diese können wahrscheinlich Auskunft geben.
Einfach bis Ende Oktober einen Beratungstermin buchen, dann ist der Rentenbeginn 1.8. noch möglich.
Ansatz für eigene Überlegungen:
Der Leistungsfall der VBL ist der Beginn einer Vollrente von der DRV. Also, warum 1200 Euro VBL-Rente liegen lassen?
Hallo,
Sie können auch die Regelaltersrente ab dem 01.08.2019 beziehen und parallel dazu bis zum 01.08.2020 weiter arbeiten. Hinzuverdienst ist ab Regelaltersgrenze unschädlich möglich. Grundsätzlich wären Sie in der Beschäftigung ab 01.08.2019 wegen des Bezugs der Regelaltersrente versicherungsfrei. Sie könnten jedoch auf die Versicherungsfreiheit gegenüber Ihrem Arbeitgeber verzichten. Wenn Sie dies machen, werden aus der Beschäftigung Zuschlagsentgeltpunke ermittelt, die Ihre Rente nachträglich erhöhen. Dann hätten Sie dieses eine Jahr die Regelaltersrente parallel zu Ihrem Verdienst. Dies ist meines Erachtens günstiger, als ein Jahr auf die Rente zu verzichten, um dann eine 6 % höhere Rentenanwartschaft zu erhalten. Dies würde sich erst nach ca. 16 Jahren Rentenbezug lohnen. Außerdem ist bei einem Rentenbeginn im Jahr 2019 die Steuerbelastung um 2 % niedriger als bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020.
Die Erhöhung der Rente um die nach Rentenbeginn ermittelten Zuschlagsentgeltpunkte erfolgt zum 1. Juli für das vergangene Kalenderjahr.
Die für die Beschäftigung vom 01.08.2019 bis 31.12.2019 gezahlten Beiträge erhöhen Ihre Rente ab 01.07.2020 und die Beiträge für 01.01.2020 bis 01.08.2020 erhöhen Ihre Rente ab 01.07.2021.
Sie wollen auf 5 × 1300 EUR = 6500 EUR verzichten (plus 5 × 100 EUR VBL), weil Sie 3500 EUR Steuernachzahlung scheuen?
Nach meiner Rechnung sind 7000 EUR mehr als 3500 EUR, aber das ist alles Ihr Bier.
Wenn Sie keinen Rentenantrag stellen, müssen Sie niemanden informieren.
Vielleicht rechnet der Wolfgang die unterschiedlichen Varianten durch und gibt eine Empfehlung ab...
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