Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIch schließe mich den beiden vorherigen Beiträgen an. Ob noch rentenrechtliche Zeiten von Ihnen zurückgelegt wurden, die nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderung liegen und so (trotz Absenkung des Rentenniveaus, die bei einem nun späteren weiteren Rentenbeginn greift) die Altersrente für schwerbehinderte Menschen höher ausfällt als die bisher gezahlte Erwerbsminderungsrente, klären Sie am besten bei einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.
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