Hallo Rentnerin,
vollendet ein Erwerbsminderungsrentnerin die Regelaltersrente, dann entfällt der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und ist von Amts wegen in einer Regelaltersrente zu leisten. Die Rentenversicherungsträger versenden in diesen Fällen etwa drei Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze die Antragsvordrucke, mit der Bitte, diese ausgefüllt zurückzusenden. Nach Eingang des Antrags erfolgt die Umwandlung in die Regelaltersrente.