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Experten-Antwort

Regelaltersrente nach tlws. EMR

von Bechti08.12.2016 | 10:59
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2 Antworten

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Guten Tag im Forum, kann mir jemand folgende Frage beantworten? Die Berechnung incl. Abzüge der tlws. EMR ist mir bekannt. Hierzu werden zur Berechnung der tlws. EMR fiktiv Entgeltpunkte (EP) dem persönlichen Rentenkonto gutgeschrieben. Meine Frage: Bildet auch diese Berechnung, also auch fiktive EP- Gutschrift, später die Grundlage zur Berechnung der späteren Altersrente? Oder werden bei erreichen der Regelaltersrente die fiktiven EP nicht berücksichtigt und es findet statt dessen die Berechnung auf Basis der weiterhin erwirtschafteten EP statt, die während des Erhalts der tlws. EMR ja erzielt werden? Vielen Dank, falls jemand hier hilfreich Auskunft erteilen kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird eine Zurechnungszeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum vollendeten 62. Lebensjahr berücksichtigt. Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente. Bei der Ermittlung dieses Durchschnittswertes bleiben die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung unberücksichtigt, wenn die Versicherungszeiten, die in den letzten vier Jahren zurückgelegt worden sind den Durchschnittswert vermindern und sich damit ungünstig auf die Bewertung der Zurechnungszeit auswirken würden. Aufgrund Ihrer Definition "Fiktive Entgeltpunkte" gehen wir davon aus, dass von Ihnen die Zurechnungszeit gemeint ist.

2. Werden während der Zurechnungszeit gleichzeitig Pflichtbeitragszeiten erworben, liegen aufgrund des Zusammentreffens dieser Zeiten beitragsgeminderte Zeiten vor. Der höchste ermittelte Wert aus dieser Zeit wird bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

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1 Antworten

SuchenUndFragenam 08.12.2016 | 11:09
Beides - und das für Sie günstigere wird dann genommen.
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