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Experten-Antwort

Regelaltersrente nur vom Geburtsjahr abhängig?

von Joachim K.26.10.2016 | 22:46
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2 Antworten

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Liegt die sog. Regelaltersrente bei Schwerbeschädigten oder langjährig Versicherten früher als bei den übrigen Versicherten oder ist die Regelaltersrente praktisch nur vom Geburtsjahr abhängig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Joachim K.,

wie senf-dazu bereits ausgeführt hat, handelt es sich bei der Regelaltersrente, der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Altersrente für langjährig Versicherte um unterschiedliche Altersrenten mit verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen. Für alle Altersrenten gleich ist die vom Geburtsjahr abhängige Regelaltersgrenze. Wenn diese erreicht ist, wirkt sich der Hinzuverdienst nicht mehr auf die Altersrente aus.

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1 Antworten

senf-dazuam 27.10.2016 | 09:15
Hallo Joachim! Das sind komplett verschiedene Renten, auch wenn alles Altersrenten sind. Die Regelaltersgrenze hat nichts mit den anderen beiden Renten zu tun, aber Sie haben insofern Recht, als diese früher bezogen werden können. Es gibt einerseits die Regelaltersrente mit den Voraussetzungen: - Erreichen der Regelaltersgrenze (steigt auf 67, abhängig vom Geburtsjahr) - Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren - kein vorzeitiger Bezug möglich Dann gibt es besondere Altersrenten, wie die für schwerbehinderte Menschen - eigene Altersgrenze - eigene Wartezeitregelung - vorzeitiger Bezug möglich mit Abschlägen und die für langjährig Versicherte - eigene Altersgrenze - eigene Wartezeitregelung - vorzeitiger Bezug möglich mit Abschlägen
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