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Experten-Antwort

Regelaltersrente Schwerbehinderung/ Hinzuverdienst

von Bechti26.05.2014 | 17:00
1136 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ab welchem Datum gilt die gesetzesmäßige Regelatersrente, ab der der Hinzuverdienst nicht gedeckelt ist? Ich bin schwerbehindert, GbB 50 "G", Jahrgang 1958, Regelaltersrente mit 66 Jahren (2024), kann wegen der Schwerbehinderung allerdings mit 64 Jahren (2022) abschlagsfrei in Rente gehen. Ist dieser Zeitpunkt somit dann schon die Regelaltersrente, ab der der Hinzuvberdienst nicht mehr gedeckelt ist? Übrigens.... GdB 50 "G" liegt seit 1998 vor, zu jenem Zeitpunkt war eine abschlagsfreie Rente ab dem 60. LJ möglich. Keine andere Gruppe muss 4 Jahre länger arbeiten, als Schwerbehinderte... Gruß Bechti

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Hinzuverdienstgrenzen orientieren sich immer an der Regelaltersgrenze und sind unabhängig von sonst. Faktoren wie z. Bsp. der Schwerbehinderung. Vertrauensschutztabestände, die die Anhebung der Regelaltersgrenze aussetzen gibt es beim Jahrgang 1958 nicht.

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3 Antworten

Knalleram 26.05.2014 | 17:18
ich bin 2034 Tod, was ist dann mit meiner Rente ? Mensch Leute wer soll denn jetzt für 2022 bzw. 2024 schon Antworten geben, das ist doch alles Zukunftsmusik. Bis dahin werden die Gesetze noch zigmal geändert. Evtl. ist bis dahin sogar schon die Welt untergegangen.
Bechtiam 26.05.2014 | 17:26
Nicht böse sein... aber dies ist nicht die Beantwortung meiner Frage, frühzeitige Information ist alles.
KSCam 26.05.2014 | 20:52
Ab der Regelaltersrente, also bei Ihnen in 10 Jahren ist der Zuverdienst unbegrenzt. Vorher gilt die momentane 450 € Grenze. Früher war der unbegrenzte Zuverdienst ab 65 möglich - das hat sich bei Ihnen also nicht um 4 Jahre, sondern nur um 1 Jahr "verschlechtert". Und die Abschläge treffen alle - Ihr "Gejammere (= keine andere Gruppe.....)" und das 10 Jahre bevor es aktuell wird, verstehe wer will.
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