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Experten-Antwort

Regelaltersrente und Vollzeitbeschäftigung

von Beatrix A.25.05.2020 | 22:46
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7 Antworten

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Hallo, ich erhalte meine Regelaltersrente und möchte jetzt gerne eine Vollzeitbeschäftigung annehmen. Ist das überhaupt möglich? Und wenn ja, was passiert mit den Rentenversicherungsbeiträge? Gruß

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beatrix A.,

wie bereits von W°lfgang hinreichend beantwortet, können Sie ab Bezug der Regelaltersgrenze die Millionen nach Hause bringen, die Rente wird Ihnen weiter in voller Höhe ausgezahlt.

Ob Sie Beiträge zahlen, dürfen Sie tatsächlich selber entscheiden. Ihre Entscheidung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen.

Zu bedenken wäre bei einer „doppelten Einnahmequelle“ das Thema Steuern. Bei Fragen zu den Steuern können Sie sich beispielsweise an das Finanzamt oder Ihren Steuerberater wenden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hub,

die Benachrichtigung muss in jedem Einzelfall durch die Sachbearbeitung erfolgen. Es gibt daher keinen festen Termin, wann man die Nachricht erwarten kann. Lässt die Nachricht zu lange auf sich warten, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

W°lfgangam 25.05.2020 | 23:15
Hallo Beatrix A., kein Problem, da Sie nach Erreichen der Regelaltersrente unbegrenzt hinzuverdienen können - eine Anrechnung des Einkommens auf die Rente erfolgte nicht. Sie haben 2 Möglichkeiten: 1. die Beschäftigung ist ab diesem Zeitpunkt rentenversicherungsfrei - Sie müssen keine Rentenbeiträge mehr zahlen. 2. Sie können die Versicherungspflicht für die Rentenbeiträge wählen - dann werden Ihnen aktuell 9,3 % vom Gehalt abgezogen und Sie bekommen damit weitere Rentenansprüche. Diese werden jeweils zum 01.07. für die im Vorjahr neu erworbenen Rentenansprüche ausgeschüttet - gibt sogar noch einen kleinen Zuschlag auf diese neuen Rentenansprüche. LOHNT sich das/extra RV-Beitrag zu zahlen/statt Sie nicht zu zahlen und gleich mehr netto zu haben? ...hmm?, in 10-6 Jahren (da gibt es viele wirtschaftliche Einflussfaktoren, deswegen die weite Spanne) Rentenbezug könnten Sie die Rentenbeiträge durch die folgend erhöhte Rente wieder raus haben - eigentlich gar keine schlechte 'Amortisierungsphase' ...eigentlich, Sie sind dann aber auch schon wieder etwas älter bis zum 'Breakeven' ;-) Gruß w.
Bevollmächtigteram 11.07.2020 | 17:53
Die ist heute samt Rentnerausweis vielleicht bei mir gelandet und hat mich gleich 10 Jahre jünger gemacht. Sind Sie denn am 9. Juli 1955 geboren?
Hubam 17.07.2020 | 11:58
Kann man schon sagen, wie sich die Rente erhöht, wenn man ein Jahr Rentenbeiträge für Einkommen über/auf der Bemessungsgrundlage hatte während des Regelaltersrentenbezugs?
W°lfgangam 17.07.2020 | 20:27
Hallo Hub, die Benachrichtigung muss in jedem Einzelfall durch die Sachbearbeitung erfolgen. Es gibt daher keinen festen Termin, wann man die Nachricht erwarten kann. Lässt die Nachricht zu lange auf sich warten, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.
Hallo Hub, der 'eigentliche' Gegenwert aus den EP/Einkommen hat BBG erreicht, liegt bei rd. 70€/mtl. Darauf gibt es auch noch der Zuschlag von 6 %, rd. 4 €. *) **) Sind 'Brutto'-Beträge ...je nach GKV/PV oder PKV. Bei GKV dürften Sie wohl weiterhin die Brutto-Mehrrente erhalten (da Sie ja eh schon den Höchstbeitrag zur GKV/PV) abführen, müssen aber den Beitragszuschuss der DRV von 7,75% an Ihrer KK weiterleiten. *) da Stichtag für die 'Mehr-Rente' immer der 01.07. ist, kann sich die Rentenerhöhung aus diese Mehrarbeit über Jahreswechsel auch bis zum nächsten 01.07. verzögern ...der Erhöhungsbetrag ergibt sich immer nur aus dem abgelaufenen Vorjahr (die bis 31.12. zusätzlich/erarbeiteten EP). **) Sofern der Beginn der Regelaltersrente generell 'aufgeschoben' worden ist, erhalten Sie natürlich auch den 6%-Zuschlag auf die ganze Rente. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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