Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Regelaltersrente/große Witwerrente

von Chefren08.01.2019 | 18:48
89 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, obwohl ich hierzu einige Beiträge gelesen habe, bin ich unsicher mit der Berechnung. Ich erhalte zur Zeit Witwerrente in Höhe von € 1.240,- brutto, für PKV zahle ich € 464,- Ich will nun meine Regelaltersrente einreichen, die ca. € 1.040,- beträgt. (bin 65 J alt) Was kommt da ca. im Endeffekt heraus? Wohne in alten Bundesländern. Wenn mehr Info benötigt wird, kommt das schnellstens nach. Danke für dir Mühe im voraus. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chefren,

„W*lfgang“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits zutreffende erste Hinweise gegeben. Auch ich würde - unter den von „W*lfgang“ bereits genannten Einschränkungen - überschlägig unter Verwendung ausschließlich Ihrer Angaben auf einen Anrechnungsbetrag von ca. 20 € und damit auf einen Bruttobetrag von ca. 1220 € für die Witwenrente kommen. Für eine verlässlichere Aussage zu Ihren zu erwartenden Rentenhöhen kann ich Ihnen letztlich jedoch auch nur empfehlen, sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträger zu wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 09.01.2019 | 21:41
Hallo Chefren, nach Ihren Angaben kann man nur grob sagen, dass Ihre Altersrente zu einem anrechenbaren Kürzungsbetrag bei der Witwerrente von etwa 20 EUR führen würde, wenn ...und ja wenn, da geht es sehr ins Detail, wenn es um 'altes' oder neues Hinterbliebenenrentenrecht geht, welche anderen/weiteren Einkommensarten zu berücksichtigen sind. Und dann gibt es ggf. noch mal einen Beitragszuschuss zur Altersrente von 7,3 % oben drauf. Erste Anhaltspunkte finden Sie in diesem Merkblatt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Ansonsten natürlich Kontakt zur nächsten Beratungsstelle suchen, um sich das im Detail erklären lassen. Geht natürlich auch hier ...wenn alle Details hinterfragt/beantwortet werden /ein wenig Rentenmathematik eben - der Zeitaufwand vor ORT ist erheblich geringer. Sie merken es schon daran, dass nicht mal ein Experte bereit ist, dazu kurzfristig eine Antwort zu geben ...oder er noch auf Suche dazu ist ;-) Gruß w.
Chefrenam 10.01.2019 | 17:47
Danke :) Werde eure Ausführungen befolgen und mich beraten lassen. LG Chefren
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026