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Experten-Antwort

Regelaltersrenten

von ulri_brgg03.10.2022 | 14:23
81 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Leser und Experten seit dem 1,8.2022 bin ich in Rente am 29.9.2022 habe ich endlich meinem Bescheid bekommen was ich an Rente bekomme in diesem Bescheid steht auch drin das ich vom 1.8.2022 bis zum 31.10.2022 eine Nachzahlung erhalte die aber nicht ausgezahlt wird (habe schon einige Texte hier gelesen)meine Frage geht dahin wenn ich die Rente für diese 3 Monate nicht bekomme wie soll ich meine Kosten für Miete Strom usw bezahlen wenn ich keine Rentenzahlung erhalte das ist ja wohl ein wenig ulkig (das Beste an diesem Bescheid war auch das ich gleich einen Antrag auf Grundsicherung beigelegt bekommen habe)was soll das ich brauche jetzt meine Rente wie viele ja wissen keine Miete Kündigung keine Abschlagszahlung für Energie wird der Strom abgekniffen usw vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder muß ich mir erst Rat von einem Sozialanwalt holen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ulri_brgg!

Es ist zugegebenermaßen ungewöhnlich, dass die Sachbearbeitung die Nachzahlung bei einer Regelaltersrente einbehält, da es wenig Fälle gibt, in denen ein Erstattungsanspruch Dritter Stellen eintreten kann.

Ich empfehle umgehend Kontakt aufzunehmen, um zu erfahren,

- welche Stelle einen Erstattungsanspruch geltend gemacht hat und

- aufgrund welcher Rechtsgrundlage dieser Anspruch geltend gemacht wird.

Teilen Sie dabei unbedingt mit, welche Leistungen von öffentlichen Stellen Sie seit dem 01.08.2022 erhalten haben.

Sofern Sie allerdings eine Hinterbliebenenrente beziehen, ist Ihre Altersrente auf die Witwen(r)rente anzurechnen! In diesem Fall muss die für die Witwen(r)rente zuständige Sachbearbeitung erst die Einkommensanrechnung durchführen und das Ergebnis zurückmelden.

Wenden Sie sich gerne über die Online-Dienste an die Sachbearbeitung:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Berndam 03.10.2022 | 15:16
Grundsicherung beantragen und mit Ihrem Vermieter, Ihrem Stromversorger, etc. PP eine Stundung beantragen...
KSCam 03.10.2022 | 18:57
Es steht nicht drin dass Sie dieses Geld nicht bekommen. Nur nicht gleich, weil noch geprüft wird ob Sie seit 01.08.22 woanders her (Krankenkasse, Arbeitamt, Sozialamt) Geld bekommen haben, das erst abgerechnet werden muss. Wenn dem so ist, drängen Sie darauf dass Kaase, Agentur oder Sozialamt ihre Ansprüchen umgehend gegenüber der DRV beziffern....
ulri_brggam 04.10.2022 | 11:00
Liebes Expertenteam vielen Dank für die Info habe mich schon über die Plattform der Rentenkasse mit der zuständigen Stelle in Verbindung gesetzt ihre Frage war ja auch ob ich schon Leistungen von einem Träger seit dem 1.8.2022 erhalten habe ich habe nichts beantragt und auch keine Unterstützung erhalten Vielen Dank für ihre Mühe mfg ulri_brgg
Deutsche Rentenversicherung
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