Hallo ulri_brgg!
Es ist zugegebenermaßen ungewöhnlich, dass die Sachbearbeitung die Nachzahlung bei einer Regelaltersrente einbehält, da es wenig Fälle gibt, in denen ein Erstattungsanspruch Dritter Stellen eintreten kann.
Ich empfehle umgehend Kontakt aufzunehmen, um zu erfahren,
- welche Stelle einen Erstattungsanspruch geltend gemacht hat und
- aufgrund welcher Rechtsgrundlage dieser Anspruch geltend gemacht wird.
Teilen Sie dabei unbedingt mit, welche Leistungen von öffentlichen Stellen Sie seit dem 01.08.2022 erhalten haben.
Sofern Sie allerdings eine Hinterbliebenenrente beziehen, ist Ihre Altersrente auf die Witwen(r)rente anzurechnen! In diesem Fall muss die für die Witwen(r)rente zuständige Sachbearbeitung erst die Einkommensanrechnung durchführen und das Ergebnis zurückmelden.
Wenden Sie sich gerne über die Online-Dienste an die Sachbearbeitung:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung