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Experten-Antwort

Regelaltersrenter u. Pflegeperson

von Freakyleaky104.08.2025 | 06:03
173 Ansichten
3 Antworten
Bin seit dem 01.08.2025 Regelaltersrenter. Bis zu diesem Datum war ich vorgezogener Altersrentner. Seit dem 01.01.2023 pflege ich offiziell meine kranke Frau. Die Pflegekasse meiner Frau, zahlt seit 01.01.2023 Beiträge an die DRV Bund. Wann werden die Beiträge meinem Rentenkonto angechnet? Habe im April 2025 eine Teilrente von 99,99% der Rente beantragt. Dann im Mai, wurde die Teilrente ausgezahlt. Die Rentenanpassung vom 01.07.2025 aber, geht mit keinem Wort auf meine Teilrente ein. Muss ich die Teilrente zum Beginn der Regelaltersrenter wieder neu beantragen? Wann kommt der Regelaltersrentenescheid der- 1. die Pflegebeiträge,2. die Teilrente der Vollrente bescheinigt? Vielen Dank an das Expertenteam, bin froh, das es Euch gibt! LG freakyleaky1

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.08.2025 | 09:30

Hallo Freakyleaky1,

 

den Ausführungen von "Ihr Wunschname" schließen wir uns an.

Noch ein paar ergänzende Ausführungen:

Ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente (vorzeitige in Regelaltersrente) ist vom Gesetz her ausgeschlossen (§ 34 Absatz 2 SGB 6). Deshalb bekommen Sie auch keinen Rentenbescheid über die Regelaltersrente, sondern nur einen Neuberechnungsbescheid zu Ihrer bisherigen Altersrente, wo zum 01.08.2025 ein Zuschlag an Entgeltpunkten aus den während des Rentenbezuges noch gezahlten Beiträgen ermittelt wird. Dafür ist die Datenmeldung der Pflegekasse mit den Beiträgen bis zum 31.07.2025 abzuwarten. Für die Beiträge ab 01.08.2025 werden -wie von "Ihr Wunschname" beschrieben-  die Zuschläge an Entgeltpunkten aus den Beiträgen des jeweiligen Kalenderjahres immer zum 01.07. des Folgejahres hinzugerechnet.

Die Rentenanpassungsmitteilungen werden nicht von der Deutschen Rentenversicherung, sondern vom Postrentenservice versandt, und enthalten grundsätzlich keine Angaben darüber, ob es sich um eine Vollrente oder eine Teilrente handelt.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ihr Wunschnameam 04.08.2025 | 06:29
Zum 01.08.2025 erhalten Sie die Pflegezeiten bis einschließlich 31.07.2025 auf die Rente dazu. Einen Bescheid gibt es voraussichtlich dann, wenn der Rentenversicherung die Pflegemeldung dazu vorliegt. Die Pflegezeiten vom 01.08. - 31.12.2025 gibt es zum 01.07.2026 oben drauf. 01.01.2026 - 31.12.2026 zum 01.07.2027 oben drauf usw. Auf der Rentenanpassungsmitteilung vom Renten Service geht es lediglich um die Anpassung Ihrer Rentenbeträge, ob es sich um eine Teilrente handelt oder nicht, steht im Bescheid der Rentenversicherung. So lange kein neuer Antrag gestellt wird, wird die Rente seit dem 01.05.2025 bis auf Weiteres als beantragte Teilrente gezahlt, kein neuer Antrag erforderlich.
Schadeam 04.08.2025 | 10:18
Wenn man weiß wie lange die Pflegekassen manchmal brauchen um die Pflege vom 01.01.25 - 31.07.25 (war letzten Donnerstag!) brauchen Sie in den nächsten 2 Monaten nicht täglich "zum Briefkasten rennen" und den Bescheid erwarten - das kann realistisch gesehen bis September / Oktober dauern. Und ob die 99,99% nun früher oder später vom Computer umgesetzt werden, wird Sie nicht umbringen. Manches dauert einfach und bei einer 2000€ Rente gehts da um 20 Cent.....
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