Hallo Freakyleaky1,
den Ausführungen von "Ihr Wunschname" schließen wir uns an.
Noch ein paar ergänzende Ausführungen:
Ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente (vorzeitige in Regelaltersrente) ist vom Gesetz her ausgeschlossen (§ 34 Absatz 2 SGB 6). Deshalb bekommen Sie auch keinen Rentenbescheid über die Regelaltersrente, sondern nur einen Neuberechnungsbescheid zu Ihrer bisherigen Altersrente, wo zum 01.08.2025 ein Zuschlag an Entgeltpunkten aus den während des Rentenbezuges noch gezahlten Beiträgen ermittelt wird. Dafür ist die Datenmeldung der Pflegekasse mit den Beiträgen bis zum 31.07.2025 abzuwarten. Für die Beiträge ab 01.08.2025 werden -wie von "Ihr Wunschname" beschrieben- die Zuschläge an Entgeltpunkten aus den Beiträgen des jeweiligen Kalenderjahres immer zum 01.07. des Folgejahres hinzugerechnet.
Die Rentenanpassungsmitteilungen werden nicht von der Deutschen Rentenversicherung, sondern vom Postrentenservice versandt, und enthalten grundsätzlich keine Angaben darüber, ob es sich um eine Vollrente oder eine Teilrente handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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