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Experten-Antwort

Regelaltersrentner ,Minijob,

von Neuber02.07.2025 | 11:42
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6 Antworten

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Hallo, Ich beziehe ab 1.7.25 eine Regelaltersrente. Ab 1.7.25 übe ich einen Minijob aus. Hat dies Auswirkung auf meine Rente ab. 1.7.26 , wenn ich a) auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichte, Höhe des zusätzlichen Rentenanspruchs bei 556,.€ Entgelt, b) wenn auf die Rentenversicherungsfreiheit nicht verzichte,Höhe des zusätzlichen Rentenanspruchs bei 556,.€ Enrgelt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Neuber,

 

wenn Sie ab dem 01.07.2025 Regelaltersrente beziehen und gleichzeitig einen Minijob ausüben, hat das in Abhängigkeit davon, ob Rentenversicherungsfreiheit in dem Minijob besteht oder nicht, folgende Auswirkungen :

 

1. Rentenversicherungsfreiheit im Minijob :

 

Wenn Sie nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, zahlen Sie keine eigenen Rentenbeiträge. Das heißt, Sie erwerben dann auch keinen zusätzlichen Rentenanspruch durch den Minijob.

 

2. Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit :

 

In diesem Fall erwerben Sie einen zusätzlichen Rentenanspruch. Bei 556 Euro monatlich würde Ihre Rente nach aktuellem Stand zum 01.07. des Folgejahres, also zum 01.07.2026, um etwa 5,66 Euro pro Monat steigen. In diesem Fall müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit werden möchten. Dies geht formlos, am besten schriftlich.

 

Wir empfehlen Ihnen auch, bei weitergehenden Fragen einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit  freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Selber googeln?am 02.07.2025 | 12:00
https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/rentenversic… "Erhöhung der Rente durch einen Minijob im gewerblichen Bereich: Bei einem monatlichen Verdienst von 556 Euro liegt der Eigenbeitrag der Minijobber bei 20,02 Euro pro Monat. Dabei steigt die monatliche Rente mit jedem Jahr in einem Minijob um 5,39 Euro. Wenn der Minijobber sich befreien lässt und nur der Arbeitgeber seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlt, erhöht ein Jahr Minijob die monatliche Rente um rund 4,35 Euro."
Mondkindam 02.07.2025 | 14:32
Grundsätzlich ist jeder Minijob versicherungspflichtig, man kann aber auf die Versicherungspflicht verzichten. Bei Ihnen ist das etwas anders, da Sie bereits eine Regelaltersrente beziehen. Als Bezieher einer Regelaltersrente sind sind Sie versicherungsfrei, können aber auf diese Versicherungsfreiheit verzichten. Eine Zuschlag ab dem 01.07. des Folgejahres würde sich bei Ihnen nur ergeben, wenn Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten, also Ihnen ein Beitragsanteil von Ihrem Verdienst abgezogen wird. Zahlt nur der Arbeitgeber Beiträge ergibt sich kein Zuschlag. Ob sich der Verzicht rechnet ist die andere Frage.
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