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Experten-Antwort

Regelaltersrentner und Vollbeschäftigung

von Wieder Lust mitzuarbeiten29.08.2019 | 16:15
172 Ansichten
5 Antworten

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Regelaltersrente und Vollbeschäftigung Verständnisfragen an die Forengemeinschaft, sehr gerne auch Beantwortung seitens der/des Experten/in: Wie verhält es sich, wenn nur der Arbeitgeber den Rentenbeitrag zahlt. Würde es Sinn machen auch den AN-Rentenversicherungsbeitrag als Vollrentner weiter mit einzuzahlen? Als Rechenbeispiel nehmen wir hier mal ein monatliches Brutto Einkommen von 2.000 Euro. Bin gesetzlich krankenversichert (KVdR). Für den AG/AN hat es ja Vorteile, da der Arbeitslosenbeitrag entfällt und nur ein reduzierter KV Beitrag fällig ist, da ja als Vollrentner kein Krankengeld mehr bezahlt wird. Welche Vorteile hätte die Aufnahme der Beschäftigung für mich bezüglich der jährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli des nachfolgenden Jahres. Dass vom o.g. Bruttoeinkommen Lohnsteuer anfällt ist wohl klar. Gehe ich richtig in der Annahme dass als AN die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro wieder gültig ist? Der Arbeitsplatz ist fußläufig zu erreichen. Bevor wieder anzügliche Kommentare abgegeben werden: Nein - ich habe es nicht nötig, da meine Rente + Betriebsrente fast meinem früheren Nettogehalt entspricht und ich noch geistig u. körperlich fit bin, diese für mich sehr anspruchsvolle, interessante Tätigkeit ausüben zu wollen. Für adäquate Antworten hierzu, schreibe ich vorab besten Dank und verbleibe mit einem freundlichen Gruß an die werten Forumsteilnehmer.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wieder Lust mitzuarbeiten,

ich schließe mich den Antworten von KSC und Steuer an.

Steuerrechtliche Fragen können hier leider nicht beantwortet werden. Dies müsste ihnen jedoch ohne Probleme Ihr zuständiges Finanzamt beantworten können.

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4 Antworten

KSCam 29.08.2019 | 17:02
Ganz grob gerechnet: Wenn Sie selbst RV Beiträge zahlen (9,3% AN Anteil) gehen von den 2000 € brutto knapp 200 € ab, sie bekommen im Jahr etwa 2400 € weniger ausbezahlt. Zum 01.07. des jeweils folgenden Jahres bekommen Sie für die 24000 versicherten Bruttoverdienst einen Rentenzuschlag von monatlich ca 20 €. Somit kommen Sie nach etwa 10 Jahren in die "Gewinnzone" vielleicht auch schon nach 8 Jahren, weil es für die Zuschläge auch noch die 0,5 % Aufschlag gibt. Hängt also letztlich von der Lebenserwartung ab. Ob Ihnen wohl der Spatz in der Hand (heute mehr netto) oder die Taube auf dem Dach (Zuschlag und langes Leben) lieber ist?
Wieder Lust mitzuarbeitenam 29.08.2019 | 17:33
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Sehr geehrter KSC, vielen Dank für die ausgewogene Antwort. Ich denke ich nehme den Spatz. Die eingesparten ca. 200 Euro monatlich, lege ich besser in einem ETF Fond an. Knapp 10 Euro mtl. zusätzlich im nachfolgenden Jahr reichen mir, zzgl. der jährlichen Rentenanpassung. Was mich dringend interessiert wäre der Werbungskostenpauschbetrag, der als Rentner nur 102 Euro jährlich beträgt. Als Arbeitnehmer müsste dieser theoretisch wieder in Kraft treten? Zusätzlich kommt dann ja noch der Altersfreibetrag zum tragen. Vielleicht weiß ja ein User darüber Bescheid, der als Regelaltersrentner nebenher einer Vollbeschäftigung nachgeht?
Steueram 29.08.2019 | 17:44
Steuerrechtliche Fragen sind nicht Thema dieses Forums!
Wieder Lust mitzuarbeitenam 30.08.2019 | 08:44
Guten Morgen, erst mal Danke an den Experten, für seinen Tipp das Finanzamt zu fragen. Habe ich gerade getan. Da ich als Regelaltersrentner wieder AN bin, habe ich die Werbungskostenpauschale von 1.000 € zzgl. 102 € als Rentner. Dazu kommt noch der Altersfreibetrag, da ich sowieso Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung habe. Zu dem Forumsteilnehmer: @ichhabekeinelust mit seiner Bemerkung: "Von wegen nicht vorgesorgt" muss ich ihn enttäuschen. In Rente bin ich Bj.52 mit 63 Jahren abschlagsfrei gegangen. Davor ATZ, heißt also mit 61 Jahren in den Vorruhestand. Zu guterletzt die letzten 35 Jahre mit jeweiligem Verdienst über der BBG. Das zum Thema nicht vorgesorgt, sehr geehrter Teilnehmer. Dazu noch ein paar 100 Aktien von Amazon, waren 1997/98 zu einem Spottpreis in Dollar zu bekommen. Der heutige Kurs liegt bei 1.786,40 USD, gerechnet in Euro 1.622,60 Noch Fragen, @ichhabekeinelust?
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