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Experten-Antwort

Regelung Befreiung Zuzahlung Reha

von Christian May04.01.2024 | 18:56
124 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich habe mal eine Frage zur Zuzahlungsbefreiung bei Reha-Massnahmen. Ich habe vor kurzem eine Reha-Massnahme durchlaufen, welche ich vor einigen Wochen Arbeitsunfähig auf Grund einer Corona-Infektion abbrechen musste. Diese Massnahme hatte ich Arbeitsähig begonnen und habe ich Laufe der Massnahme ganz normal Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber erhalten. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Rehamassnahme war ich Arbeitslos gemeldet gewesen, wodurch ich knapp unter 1.359€ Einkommen im Monat lag. Daher habe ich die Befreiung der Zuzahlung beantragt. Laut dem Schreiben ist das Verhätniss im Monat vor der Massnahme massgeblich, wenn ich das so richtig verstanden habe., Von dem Antrag selber habe ich bis auf eine mündliche Aussage am Telefon nichts weiter mehr gehört. Nun habe ich heute die Rechnung über die Zuzahlung erhalten, in der nichts von meinem ANtrag erwähnr wird. Auch keine Info über eine Ablehnung oder ähnliches... Daher die Frage an die Experten und erfahrenen User hier: Sind in meinem Fall die Bedingungen erfühlt (da die Gegebenheiten zum Zeitpunkt 1 Monat vor Antragsstellung zählen), oder sind die Bedingungen nicht erfühlt weil die Bedingungen vor Beginn der Reah ander waren ? Mich wundert dass generell keine Stellungsnahme zu meinem Antrag auf Befreiung mir vorliegt...

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.01.2024 | 10:45

Hallo Christian May,
setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rententräger in Verbindung und fragen dort direkt nach. Nur die Sachbearbeitung kann Ihnen Ihre Fragen beantworten, weil dort Ihr Antrag vorliegt.
Für die Nachfrgae können Sie folgendes Formular S8003 nutzen:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

 

1 Antworten

Christian Mayam 06.01.2024 | 17:11
Danke vorab für Ihre Antowrt... Mal eine allgemeine Frage...: Lohnt es sich dagegen mit meinen o.g. Argumenten erst einmal EInspruch gegen ein zulegen ? Dann müsste ja eine Begründung entsprechend kommen... Wenn ja, kann es auch negative Folgen für mich haben und wie reiche ich den Einspruch entsprechend dann ein ?
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