Hallo Joe,
ein Wechsel ist grundsätzlich nicht möglich. Bei den Leistungen gibt es keine Unterschiede.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Deswegen vor dem Rehaantrag in ein anderes Bundesland umziehen?
Die Ideen werden immer kuriosesr.
Vielleicht wollen Sie auch den Umzug bezahlt kriegen?
Die Frage war auch sehr skuril.
Skurril sind 16 Rententräger und 95 Krankenkassen, alle mit gleichwertigen Leistungen,selbst die Hälfte davon ist noch zuviel! Gab mal ein Land mit einer Sozialversicherung und da haben die Versicherten alle Leistungen bekommen!
Skurril sind 16 Rententräger und 95 Krankenkassen, alle mit gleichwertigen Leistungen,selbst die Hälfte davon ist noch zuviel! Gab mal ein Land mit einer Sozialversicherung und da haben die Versicherten alle Leistungen bekommen!
Skurril sind 16 Rententräger und 95 Krankenkassen, alle mit gleichwertigen Leistungen,selbst die Hälfte davon ist noch zuviel! Gab mal ein Land mit einer Sozialversicherung und da haben die Versicherten alle Leistungen bekommen!
So sieht das aus. Dazu noch eine Beamtentum, welches sich auf Steuerzahlerkosten immense Sonderzahlungen genehmigt und die D eppen schauen nur zu.
Skurril sind 16 Rententräger und 95 Krankenkassen, alle mit gleichwertigen Leistungen,selbst die Hälfte davon ist noch zuviel! Gab mal ein Land mit einer Sozialversicherung und da haben die Versicherten alle Leistungen bekommen!
So sieht das aus. Dazu noch eine Beamtentum, welches sich auf Steuerzahlerkosten immense Sonderzahlungen genehmigt und die D eppen schauen nur zu.
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