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Experten-Antwort

Regionalträger der DRV - Leistungsunterschiede

von Joe27.02.2024 | 15:52
228 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Abgesehen von den Spezialitäten der knappschaftlichen Rentenversicherung, gibt es gesetzliche Leistungsunterschiede? Ist es möglich den Träger zu wechseln wenn lt. Rehaklinik ein anderer Träger Rehaverlängerungen genehmigt und der eigene Träger kaum?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Joe,

 

ein Wechsel ist grundsätzlich nicht möglich. Bei den Leistungen gibt es keine Unterschiede.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

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12 Antworten

Renteam 27.02.2024 | 16:25
Nein gibts. Grundlegend kann man nicht wechseln, Sie können aber umziehen in ein anderes Bundesland und dann den den Antrag stellen, dann wird ein anderer RV Regionalträger zuständig.
Schadeam 27.02.2024 | 17:02
Deswegen vor dem Rehaantrag in ein anderes Bundesland umziehen? Die Ideen werden immer kuriosesr. Vielleicht wollen Sie auch den Umzug bezahlt kriegen?
Vielzuvielam 27.02.2024 | 17:57
Skurril sind 16 Rententräger und 95 Krankenkassen, alle mit gleichwertigen Leistungen,selbst die Hälfte davon ist noch zuviel! Gab mal ein Land mit einer Sozialversicherung und da haben die Versicherten alle Leistungen bekommen!
Meine Güte!am 27.02.2024 | 19:11
Sonst noch Wünsche? Als ob man den Träger nach seinem persönlichen Bedarf einfach wechseln könnte. Fragen gibt es, da kann man sich nur noch an die Stirn tippen!
KSCam 27.02.2024 | 19:25
Wollen Sie dieses tolle Land, das es mal gab wirklich zurückhaben? Und was beKommt der Fragesteller nicht? Vielleicht eine Woche Reha Verlängerung (was von der med. Notwendigkeit abhängt und nicht weil ein RV Träger dies grundsätzlich nicht will)?
gut überlegenam 27.02.2024 | 19:56
Hören Sie vor allem nicht auf 'speziell dieser Träger' genehmigt keine Verlängerung, nur weil Ihre im Umkreis wohnenden Familie/Nachbarn/Freunde/Bekannte nicht zugeben, dass bei ihnen die medizinischen Voraussetzungen für eine Reha-Verlängerung nicht vorlagen und es also daran lag und nicht am Regionalträger. Und selbst wenn Ihr alter Kumpel aus dem hohen Norden Ihnen dort in Bayern (oder wo auch immer südlicher) erzählt, 'Verlängerung, gar kein Problem, ein Arztgespräch und noch'n Antrag und schon hat's funktioniert', lag es auch bei ihm dann an den medizinischen Gründen und nicht am anderen Regionalträger. Es ist, wie der Antrag auf Reha überhaupt, grundsätzlich immer im Einzelfall zu betrachten.
.am 28.02.2024 | 01:49
So sieht das aus. Dazu noch eine Beamtentum, welches sich auf Steuerzahlerkosten immense Sonderzahlungen genehmigt und die D eppen schauen nur zu.
Ein Punkt ist noch zu viel.am 28.02.2024 | 08:02
Bei Polemikern wie Dir hat es ja scheinbar vom Intellekt her nicht zum Beamtenstatus gereicht. Leute wie Du sind eine Schande für unsere Gesellschaft.
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