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Experten-Antwort

Regress §119 (116) SGB X, Grundrentenprüfung

von Gerhard0123.03.2023 | 14:30
252 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag an das Forum, in Folge eines einen unver. Unfall wurde ich frühberentet. Die DRV macht zu 100% Regress beim Unfallverursacher. Laut den Regress-Aussagen sollte ich ja so gestellt werden, als hätte ich den Unfall nicht erlitten. Die 35 J. hätte ich auch schon voll, aber es wird nicht geprüft wegen der EMR. Kann dies sein oder läuft hier was schief? Danke V. Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerhard01,

bei der Prüfung des Anspruchs auf den Grundrentenzuschlag werden bei Ihrer Erwerbsminderungsrente nur die Grundrentenzeiten bis zum Eintritt der Erwerbsminderung für die 33 bzw. 35 Jahre berücksichtigt.

Ich vermute daher, dass Sie erst mit den regressierten Beiträgen, die für die Zeit nach dem Eintritt der Erwerbsminderung geleistet wurden, die erforderlichen Grundrentenzeiten erreichen.

Diese Zeiten können erst bei einer zukünftigen Altersrente berücksichtigt werden. Bei der Feststellung der Altersrente wird der Anspruch auf den Grundrentenzuschlag dann neu geprüft.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

DRVam 23.03.2023 | 14:38
Für die Prüfung eines Anspruchs auf eine Erwerbsminderungsrente ist ein Antrag von Ihnen erforderlich, das läuft nicht automatisch.
Ulfam 23.03.2023 | 14:49
Ich lese das eher so, dass EM-Rente bezogen wird, jedoch es um den Grundrentenzuschlag geht.
Abschlägeam 23.03.2023 | 16:18
Und genau dies sollten Sie dann mit Anwalt besprechen, der Sie in dieser Unfallsache betreut. Denn wenn Sie das notwendige Alter erreicht haben und 35 Beitragsjahre 'eigentlich' schon voll, dann hätten Sie die Möglichkeit, auch eine andere Rentenart (vorgezogene Altersrente mit oder ohne GdB) zu beanspruchen. Da soll der sich mal um die notwendige Probeberechnungen kümmern, damit Sie zeitnah optimal profitieren können und nicht erst mit Regelaltersrente. Viel Erfolg und alles Gute!
Gerhard01am 24.03.2023 | 10:24
Hallo, danke nochmals für die Rückantworten! Ich bin erst 55 J. und ja Schwerb. bis zur Altersrente ist noch einige Zeit. Genau dies ist das Dilemma: Zitat: Ich vermute daher, dass Sie erst mit den regressierten Beiträgen, die für die Zeit nach dem Eintritt der Erwerbsminderung geleistet wurden, die erforderlichen Grundrentenzeiten erreichen. Diese Zeiten können erst bei einer zukünftigen Altersrente berücksichtigt werden. Bei der Feststellung der Altersrente wird der Anspruch auf den Grundrentenzuschlag dann neu geprüft.
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