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Experten-Antwort

Regress Erwerbsminderungsrente

von Schröter28.10.2024 | 21:29
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Es geht um einen Beitragsregress zum auffüllen des Beitrags-Rentenkonto. Mit weiteren Schadensereignis, sprich es gibt zwei verschidenen KFZ-Haftpflichtversicherung die eine Haftung dem Grunde nach unstreitig stellen mit Haftungsquote zu 100%. Unfall-Nr. 1: 1-KfZ-Haftpflichtversicherung ist ein Arbeitsunfall 2014 Unfall Nr. 2: 2-KfZ-Haftpflichtversicherung ist ein weiter Autounfall nur im Privatbereich 2020 Derr Versicherte bezieht Volle-Erwerbsminderungsrente aufgrund Unfall-Nr. 1 mit Rentenbescheid mit Anspruch Rente ab Unfalltag 2014 und Rente ab 2021(Antragstellung Rente). Haften beide KfZ-Versicherung Gesamtschuldnerisch? Darf die KfZ-Haftplicht Nr. 2 mit Unfall-Nr.2 2020 aus Gesamtschuldnerschaft entlassen und Leistungsfrei gestellt werden, aufgrund Rentenbescheid das Unfall-Nr. 1 Arbeitsunfall alleinig Schuld sei an der Sozialleistung Erwerbsminderungsrente? Der Arbeitsunfall dauert noch an vor den Sozialgerichten, da Berufsgenossenschaft aus Unfall-Nr. 1 nur 18 MdE gewährt(Keine Unfallrente) trotz keiner Erwerbsfähigkeit mehr der DRV-Bund und BG-Verfahren könnte noch Jahrzente andauern. Aus Unfall Nr. 2 möchte KfZ-Hapflichtversicherung zu 100% Haftungsquote--> Gesamtschuldnerschaft leiten womit sich aktuelle Rente erhöhen würde. Ist eine Leistungsfreistellung der KfZ-Haftpflichtversicherung Nr. 2(Unfall Nr, 2) dann noch Rechtens, wenn dem Geschädigten Versicherten der DRV-Bund damit ein Schaden entsteht? Merke: Primärschädigungen gemäß §286 ZPO sind mit Teilnahme am Regress der Haftpflicht-Versicherung Nr. 1 und Nr. 2 im Vollbeweis in beiden fällen festgestellt und daher eigentlich unstreitig. Darf die DRV-Bund das BG-Verfahren des Versicherten am Sozialgericht erst abwarten? Gibt es nicht eine Bindunswirkung Zivilgerichte §108 SGV II bezüglich Unfall Nr. 1 BG-lichen-Primärverletzungen für einen evtl. Zivilprozess des SVT DRV-Bund gegen KfZ-Haftpflichtversicherung Nr. 1=Unfall Nr.1? MfG Schröter Darf di

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu diesem Sachverhalt können wir Ihnen keine Auskunft geben. Sie können Sich hierzu an einen Rechtsanwalt wenden.

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9 Antworten

Rexchtsberatung machen dei "DRV-Experten" nichtam 29.10.2024 | 08:55
Sie sollten einen Fachanwalt fragen. In einem anonymen öffentlichen Forum gibt es keine detaillierte Rechtsberatung für Einzelfälle.
DRVam 29.10.2024 | 10:25
Die Expertenantwort war vorhersehbar und logisch!
Anti-DRVam 29.10.2024 | 23:14
Mahlzeit! Wieso sollte Schröter einen Rechtsanwalt aufsuchen? Wird dieser von Ihnen persönlich gezahlt oder von der DRV-Bund? Also Behördenfreundliche Auskünfte(Beratungspflicht, nein kennt hier Niemand!) gehen i.d.R. besser und die Antworten der angeblichen Experten sind ein Zeichen von "Völliger Unkenntnis", was sich M.E. in moderen Zeiten bei Behörden verbreitet wie eine hochansteckende Krankheit. Die angeblichen DRV-Experten haben wohl sehr viel zu verberegen, wenn Sie auf Schröters ganz einfache Fragen nicht Antworten wollen. Die Welt ist Bunt! Es könnte natürlich auch sein, dass die Experten überhaupt keine Ahnung von dem haben, was Schröter schreibt und es kein Wunder ist, wenn in Regressabteilungen angebliche DRV-Experten arbeiten wollen, die die Begrifflichkeiten des Zessionsrecht nicht im mindetsten beherrschen wollen, dank sei der künstlichen KI? Die hier den DRV-Experten ersetzt und nur komisches absolut nicht Hilfreiche Antworten gibt? Wenn man nur solche unsachlichen Antworten gibt, sollte man lieber Schweigen oder das Forumgleich schliessen,wenn nur unsachliche kommentare daher kommen von angeblichen Experten. Es soll schon öfters vorgekommen sein, dass in den Regressabteilungen angebliche Regressmitarbeiter sitzen, die nicht wissen, was eine Gesamtschuldnerschaft bedeutet, nicht wissen was ein Vollbeweis von Primärveretzungen ist und warum dann eine Beweiserleichterung greift für den Regress, unmöglich. Ich möchte nicht wissen, wieviele Milliarden Euro den KfZ-Haftpflichtversicherungen durch solche überqualivizierten Regressmitarbeiter, die Versicherungen Leistungsfrei gestellt wurden und Ansprüche gnadenlos zum Schaden der allgemeinen Versichertengemeinscht endgültig verloren gegangen sind. Inzwischen bekommen Betroffene immer mehr den Eindruck, dass die DRV Regressabteilung mehr an den Freundschaften zu Ihren lieben Kollegen der BG und KfZ-Haftpflichtversicherung interessiert sind, als Ihr Dienstpflicht den Einzug von Beitragsregress nicht nachkommen wollen, kein Wunder wenn die DRV-Rentenkassen total pleite sind und auf Dauer das System so nicht mehr Tragfähih sein wird. M.E: wäre alle berechtigten Beitragsregresse korrekt eingezogen worden, könnte sich der Arbeitgeber der Staaat, ganz locker eine mindest Rente wie in Östereich leisten und hätte immer noch einen satten Überschuss. Damit bestätigt sich immer wieder, Service-Wüste BRD bei allen Behörden, weil es keine Mitarbeiter gibt, die selbstständige Ihren Job voll beherrschen u.a. siehe die hier völlig unnützen überflüssigen Antworten. Könnte ich davon ausgehen, das die DRV-Experten BGH-Urteile lesen und auch korrekt verstehen könnten, würde ich hier einige benennen, aber das wäre pure Zeitverschwendung, weil selbst einfachste Urteile sind die Herrschaften total überfordert. Einen schöne Zeit noch...
Manometeram 30.10.2024 | 06:39
Zitat von Anti-DRV anzeigenausblenden
Anti-DRV schrieb

Mahlzeit!

Wieso sollte Schröter einen Rechtsanwalt aufsuchen? Wird dieser von Ihnen persönlich gezahlt oder von der DRV-Bund?

Also Behördenfreundliche Auskünfte(Beratungspflicht, nein kennt hier Niemand!) gehen i.d.R. besser und die Antworten der angeblichen Experten sind ein Zeichen

von "Völliger Unkenntnis", was sich M.E. in moderen Zeiten bei Behörden verbreitet wie eine hochansteckende Krankheit.

Die angeblichen DRV-Experten haben wohl sehr viel zu verberegen, wenn Sie auf Schröters ganz einfache Fragen nicht Antworten wollen.

Die Welt ist Bunt!

Es könnte natürlich auch sein, dass die Experten überhaupt keine Ahnung von dem haben, was Schröter schreibt und es kein Wunder ist, wenn in Regressabteilungen angebliche DRV-Experten arbeiten wollen, die die Begrifflichkeiten des Zessionsrecht

nicht im mindetsten beherrschen wollen, dank sei der künstlichen KI? Die hier den DRV-Experten ersetzt und nur komisches

absolut nicht Hilfreiche Antworten gibt?

Wenn man nur solche unsachlichen Antworten gibt, sollte man lieber Schweigen oder das Forumgleich schliessen,wenn nur unsachliche kommentare daher kommen von angeblichen Experten.

Es soll schon öfters vorgekommen sein, dass in den Regressabteilungen angebliche Regressmitarbeiter sitzen, die nicht wissen, was eine Gesamtschuldnerschaft bedeutet, nicht wissen was ein Vollbeweis von Primärveretzungen ist und warum dann eine Beweiserleichterung greift für den Regress, unmöglich.

Ich möchte nicht wissen, wieviele Milliarden Euro den KfZ-Haftpflichtversicherungen durch solche überqualivizierten Regressmitarbeiter, die Versicherungen Leistungsfrei gestellt wurden und Ansprüche gnadenlos zum Schaden der allgemeinen Versichertengemeinscht endgültig verloren gegangen sind.

Inzwischen bekommen Betroffene immer mehr den Eindruck, dass die DRV Regressabteilung mehr an den Freundschaften zu Ihren lieben Kollegen der BG und KfZ-Haftpflichtversicherung interessiert sind, als Ihr Dienstpflicht den Einzug von Beitragsregress nicht nachkommen wollen, kein Wunder wenn die DRV-Rentenkassen total pleite sind und auf Dauer das System so nicht mehr Tragfähih sein wird.

M.E: wäre alle berechtigten Beitragsregresse korrekt eingezogen worden, könnte sich der Arbeitgeber der Staaat, ganz locker eine mindest Rente wie in Östereich leisten und hätte immer noch einen satten Überschuss.

Damit bestätigt sich immer wieder, Service-Wüste BRD bei allen Behörden, weil es keine Mitarbeiter gibt, die selbstständige Ihren Job voll beherrschen u.a. siehe die hier völlig unnützen überflüssigen Antworten.

Könnte ich davon ausgehen, das die DRV-Experten BGH-Urteile lesen und auch korrekt verstehen könnten, würde ich hier einige benennen, aber das wäre pure Zeitverschwendung, weil selbst einfachste Urteile sind die Herrschaften total überfordert.

Einen schöne Zeit

noch...

Jetzt zieren Sie sich doch nicht so und geben @Schröter die Antworten auf seine einfachen Fragen. Sie sind doch Experte!
Anti-DRVam 30.10.2024 | 12:33
Hey Manometer, Was geht es Sie eigentlich an, ob ich öffentlich Schröter eine Antwort gebe? Sind Sie selbst davon betroffen oder Warum haben Sie ein Interesse daran? Oder sind Sie ein gestellter Moterator der DRV-Bund? Schröter wird sich schon selbts zu helfen wissen, da es öffentliche Zugänge gibt zu BGH-Urteilen, was die DRV-Mitarbeiter wohl total verschlafen haben und lieber einer KFZ-Haftpflichtversicherung und BG den Bauch pinseeln wollen. Also das Problem liegt ja nicht bei mir, sondern, wenn DRV Mitarbeiter Ihrere Beratungspflicht nicht nachkommen wollen. Und Rechtsberatungen in der Öffentlichkeit geht gar nicht. Dagegen könnten die DRV.Mitarbeiter mal Ihren Hintern hoch bekommen und Schreiben wie die übliche Vorgehensweise in solchen Fällen ist gemäß Art 3 GG, weil solche Fälle gibt es öfters. Weil so scheint es ja so zu sein, dass jeder gerade das so macht, wie es Ihm gerade passt und gut reinlaufen tut und zwar M,E. völlig losgelöst vom rechtsgebundenen Ermessen und geltenden Recht und nur noch "Scholzing" betrieben wird. Das wird auch kein Einzelfall sein und man fragt sich schon öfters, wer diese internen Arbeitsanweisungen gibt den Kunden den Versichrten so miss zu behandeln, was M.E: absolut gegen jede complaint Regeln verstößt. Wo ist eigentlich hier Beitrag zur Sache, außer mich zu kopieren, dass kann doch wohl jeder und ist M.E. ein doch sehr plumper Versuch. Eine Schöne Zeit Noch
Manometeram 30.10.2024 | 14:20
Zitat von Anti-DRV anzeigenausblenden
Außer Hetze ist Ihrem Beitrag nichts zu entnehmen, obwohl Sie ja so schlau tun. "Und Rechtsberatung in der Öffentlichkeit geht gar nicht", schreiben Sie. Na dann ist es doch in Ordnung, wenn der echte Experte hier nicht öffentlich berät, sondern weiter verweist. Glauben Sie allen Ernstes, dass so ein komplexes Thema in einen Forum behandelt werden kann? PS: Wer bei sowas tatsächlich auf § 3 GG kommt, hat - mit Verlaub - nicht den Hauch einer Ahnung vom Grundgesetz. Na ja, wenigstens kann man sich anhand Ihrer Beiträge ein Bild machen ...
Anti DRVam 30.10.2024 | 23:54
Hey Manometer! da ist der Manometer vor lauter Hochdruck wohl geplatz. Ihren Angaben kann entnommen werden, dass Sie sich persönlich angesprochen fühlen und bei der DRV arbeiten? Dann lässt sich auch ableiten, warum Sie M.E. Art 3 GG weder kennen noch beachten wollen. Zur Info im GG gibt es keine § , wenn Sie hier als Troll nur rummosern wollen, bis der Beitrag gelöscht wird. Ihre Ausführungen sind ein Zeichen von völliger Unkenntnis. Klar, weil damit dass System DRV und Nicht-Beratungspflicht bloßgestellt wird. Wie hat die Oma immer gesagt, stellen dich nicht so an wie ein kleines Kind, in Afria verhungern die kleinen Kinder und das sind echte Probleme. Bei soviel hohen Auffassungsdefizit gebe ich hier gar keine Antworten mehr, dass ist unter jeglichen Niveau. Schöne Weihnachten noch...
Schröteram 01.11.2024 | 15:54
Hallo Manometer, ich kann mich den Ausführungen von Anti DRV nur anschließen und Sie entsprechen leider der Realität, auch wenn Sie vermutlich als DRV-Mitarbeiter es nicht wahrhaben wollen. M.E. sind Sie mit Ihrem besonderen Auftritt, hier doch sehr Verhaltensauffällig, sonst würden Sie nicht nur ständig zietieren und alle nur nachreden u.a. keinen Hilfreich Beitrag bringen. Sie haben wohl sehr eigenwillige Vorstellungen davon, wenn Sie meinen anderen Mitmenschen alles vorschreiben zu müssen und selbst nicht abliefern können u.a. Ihre Vorstellungen nicht mehr der Realität entsprechen. Machen Sie sich keine Sorgen, der Anti DRV hat mit mir schon telefoniert und konnte mir sehr gut weiterhelfen. Also warum meinen Sie den, dass Sie das alles irgendwas angeht? Mischen Sie sich immer in Ihnen wildfremden Angelegenheiten ein? Was soll das? Bauen Sie so Ihren Furst ab, weil Sie Ihre Arbeit nicht gebacken bekommen? Verschonen Sie uns daher bitte gefälligst mit Ihren lapidaren Ausführungen zu Sachverhalten, wo Sie ohnehin nicht mitreden können, lassen Sie es einfach und langweilen Sie nicht ständig alle Forum-User, ist ja unmöglich so ein Verhalten. Eine schöne Zeit noch und es langweilt...
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