Guten Morgen, Gerd,
sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein, ist es kein Problem, die bewilligte Reha anzutreten. Sollte durch die Rentenbewilligung keine Kostenübernahme durch die Rentenversicherung gegeben sein, holt die DRV sich die entsprechenden Reha-Kosten von Ihrer Krankenkasse zurück.
Sollten Sie allerdings privat krankenversichert sein, ist bei Bewilligung der Altersrente die zugesagte Bewilligung der Reha-Maßnahme unwirksam. Ihr Reha-Bescheid sollte dann eine entsprechende auflösende Bedingung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Solang die DRV den Bewilligungsbescheid nicht zurücknimmt, können Sie die Reha auch antreten. Die DRV holt sich die Kosten für die Reha dann von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zurück.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da kann ich ja nächste Woche beruhigt zur REHA fahren.
beruhigt in dem Bewusstsein von der DRV 3 Monate vor Beginn der Altersrente nochmals eine Reha "abgegriffen zu haben, die höchstwahrscheinlich Ihre Erwerbsfähigkeit in den 2 Monate die nach der Reha noch bleiben unheimlich positiv beeinflusst.
Man nimmt halt mit was man kann,........für entstehende Kosten ist man ja nicht verantwortlich, gell?
Aber unsere Vorbilder in der Politik machens ja ähnlich, wie war das nochmals mit den Masken und Herrn Spahn, u.v.m.
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