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Experten-Antwort

REHA- Antrag wurde bewilligt vor Rentenantrag

von Gerd30.07.2025 | 09:42
419 Ansichten
5 Antworten
Hallo, im März 2025 habe ich einen Antrag auf REHA gestellt und diesen im Mai 2025 bewilligt bekommen. Nun möchte ich zum 01.11.2025 in Rente für besonders lanjährig Versicherte gehen, die Voraussetzung hierfür sind erfüllt und mich auf der Arbeit nicht mehr wohlfühle. Den Antrag hierfür habe ich Ende Juni gestellt. Nach telefonischer Rücksprache mit einem Mitarbeiter der DRV, leider weiß ich den Namen nicht mehr, wurde mir versichert, dass ich die REHA antreten könne da der Rentenantrag ja erst nach der Bewilligung der REHA-Maßnahme gestellt wurde. Die REHA-Einrichtung hatte mir zudem mitgeteilt, dass der REHA-Antritt nicht vor Mitte November stattfinden würde. Ich habe mich daraufhin auf eine Warteliste setzen lassen und bekam nun die Nachricht, dass am 06.08.2025 ein Platz für mich freigeworden sei. Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher, ob ich die Reha-Maßnahme antreten soll. Können Sie mir hier eine Auskunft geben ob ich die REHA antreten darf? Vielen Dank für Ihre bemühungen. MfG Gerd

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.07.2025 | 06:55

Guten Morgen, Gerd,

 

sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein, ist es kein Problem, die bewilligte Reha anzutreten. Sollte durch die Rentenbewilligung keine Kostenübernahme durch die Rentenversicherung gegeben sein, holt die DRV sich die entsprechenden Reha-Kosten von Ihrer Krankenkasse zurück.

Sollten Sie allerdings privat krankenversichert sein, ist bei Bewilligung der Altersrente die zugesagte Bewilligung der Reha-Maßnahme unwirksam. Ihr Reha-Bescheid sollte dann eine entsprechende auflösende Bedingung erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Fliederam 30.07.2025 | 09:46
Solang die DRV den Bewilligungsbescheid nicht zurücknimmt, können Sie die Reha auch antreten. Die DRV holt sich die Kosten für die Reha dann von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zurück.
Beruhigtam 30.07.2025 | 15:13
Gerd schrieb

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da kann ich ja nächste Woche beruhigt zur REHA fahren.

beruhigt in dem Bewusstsein von der DRV 3 Monate vor Beginn der Altersrente nochmals eine Reha "abgegriffen zu haben, die höchstwahrscheinlich Ihre Erwerbsfähigkeit in den 2 Monate die nach der Reha noch bleiben unheimlich positiv beeinflusst. Man nimmt halt mit was man kann,........für entstehende Kosten ist man ja nicht verantwortlich, gell? Aber unsere Vorbilder in der Politik machens ja ähnlich, wie war das nochmals mit den Masken und Herrn Spahn, u.v.m.
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