Hallo Marius,
während Ihrer Rehabilitationsmaßnahme haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Vorerkrankungen werden nur angerechnet, wenn sie auf derselben Grunderkrankung beruhen und die Vorerkrankung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Hinsichtlich arbeitsrechtlicher Fragen wenden Sie im Detail jedoch bitte an Ihre Arbeitnehmervertretung.
Die Prüfung der Vorerkrankungszeiten erfolgt durch die Krankenkassen anhand der vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Die Diagnosen werden hierbei seitens der Krankenkasse vom behandelnden Arzt eingeholt.
Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt Diagnosen nur dann an die Krankenkasse, wenn sie von dieser zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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