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Reha

von Gaby06.02.2016 | 12:36
1019 Ansichten
1 Antworten

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bin 13 Monate AU, gehe auch nicht mehr arbeiten, Attest vom Arzt, soll nun zur Reha, möchte aber nicht, beabsichtige sowieso nach meinen 45 Arbeitsjahren, alle Kriterien erfüllt, regulär nach Ablauf meiner Krankengeldzahlung, in die Arbeitslosigkeit zu gehen,wie verhalte ich mich gegenüber KK und RV wegen dem Rehaantrag, was sage ich oder was lieber nicht, muss noch 3 Monate überbrücken bis zur Arbeitslosigkeit....

1 Antworten

W*lfgangam 06.02.2016 | 14:42
Hallo Gaby, wenn Sie die KK dazu aufgefordert hat, haben Sie 10 Wochen Zeit, diesen Antrag zu stellen. Kommen Sie dem nicht nach, wird das KG eingestellt - Ihre Entscheidung. Es ist ja nicht mal gesagt, dass die DRV die Reha überhaupt bewilligt ...vielleicht geht es gleich in EM-Rente ;-) Und das 'Arbeitsamt' wird Sie ebenfalls begutachten, ggf. zur Reha auffordern ...diese beiden zahlen doch nur Leistungen in der Erwartung, dass Sie wieder fit sind/werden. Wenn Sie Ihre 45 Jahre bereits haben und allen 'Ärgernissen' aus dem Weg gehen wollen, kündigen Sie Ihr Arbeitsverhältnis, dann können Sie bequem mit 63 ff. in die abschlagsfreie Rente gehen – sind bis dahin aber auch ohne Einkommen. Gruß w.
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