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Experten-Antwort

Reha

von Klaus Pieper03.05.2017 | 11:23
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Bin seit ca.8 Monate Krank geschrieben. Nun hat die KK mir geschrieben, das ich eine medizinische Rehabilitation machen soll. Dazu hat sie mir Unterlagen geschickt, die ich ausfüllen und zurücksenden soll. Hierfür habe ich Zeit bis Ende Juni 2017. Was passiert, wenn ich die Reha mache und die Ärzte stellen fest, dass ich dieses Jahr nicht mehr Arbeitsfähig werde. Können sie mich Zwang-Verrenten??? (Umdeutung in einem Rentenantrag) Ab 2/2018 könnte ich ohne Abzüge in Rente gehen. ( Nach dem 63 Gesetz) Gruß Klaus

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 03.05.2017 | 12:47

Hallo,

sofern im Entlassungsbericht der Reha-Maßnahme festgestellt wird, dass Sie trotz der durchgeführten Maßnahmen weiter arbeitsunfähig erkrankt sind, wird geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Die Krankenkasse als Initiator der Reha-Maßnahme wird Sie darüber in Kenntnis setzen, ob daraufhin ein formgerechter Rentenantrag gestellt werden soll. Wie Sie es schon angesprochen haben kann dabei die Situation entstehen, dass Sie so gestellt werden, dass schon der Reha-Antrag als Rentenantrag gesehen werden kann, wenn zum Zeitpunkt, als der Antrag auf Reha gestellt wurde, die medizinischen Voraussetzungen schon vorgelegen haben --> Umdeutung § 51 SGB V. Kommt diese Konstellation zustande, werden Sie in Ihrem Dispositionsrecht (Ihre freie Entscheidung, ob ein Rentenantrag gestellt wird) in der Art eingeschränkt, dass dieser Rentenantrag gestellt werden muss. Sollten Sie der Aufforderung der Krankenkasse dennoch nicht nachkommen, wird diese kein Krankengeld mehr zahlen. Dass Sie ab 02/2018 nach Ihrer Aussage einen Anspruch auf Altersrente haben ist für das beschriebene Verfahren grds. unerheblich.

Experten-Antwortam 04.05.2017 | 10:42

Hallo,

inwieweit es für Sie am sinnvollsten erscheint, sollten Sie in einem persönlichen Gespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung klären. Dort wird man Ihre individuelle Situation erörtern. Verschieden Varianten zu beleuchten ohne weitere Kenntnisse über bestehende Anspruchsvoraussetzungen wäre unsererseits im Moment rein spekulativ.

7 Antworten

Fortitude oneam 03.05.2017 | 12:26
Keiner kann Sie zu etwas zwingen wenn Sie es nicht möchten. Würden Sie noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, wäre sonst der Rentenversicherungsträger zuständig. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber. Wie kommen Sie auf solche Gedanken, daß man Sie frühzeitig in Rente schicken will. Sie schreiben ja das Sie im Februar 2018 in die Altersrente gehen. Das hört sich gut an. Ich hoffe Sie haben das schon alles geklärt mit der Deutschen Rentenversicherung und haben es schwarz auf weiß( Rentenauskunft).
SEam 03.05.2017 | 12:34
Hallo Klaus, es gab ab 29.3.2017 eine Rechtsänderung: § 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben. Nutzen sie die 10 Wochenfrist unbedingt aus.
Rentensputnikam 03.05.2017 | 12:35
Eine Umdeutung in einen Antrag auf EM-Rente findet nur statt, wenn in der Reha Ihre Erwerbsminderung festgestellt wird. Dann allerdings wird die Krankenkasse i.d.R. auf den Antrag bestehen, in der Hoffnung, für die Vergangenheit noch Ihre Rente gezahlt zubekommen und aktuell das Krankengeld einstellen zu können. Wie es genau weitergeht, wissen Sie aber erst nach der Reha. Warten Sie diese erstmal ab!
KSCam 03.05.2017 | 12:40
Viel kann Ihnen ja nicht mehr passieren: wenn Sie im Fehruar abschlagsfrei gehen können, müssten Sie Baujahr 09/1954 sein. Selbst wenn sich vor oder nach der Reha herausstellen würde, dass Sie erwerbsgemindert wären (ist was anderes als arbeitsunfähig), könnte der RehaAntrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden und die Krankenkasse müsste kein KG mehr zahlen. Und bei einem knapp 63 jährigen sind die Abschläge bei der EM Rente auch nicht die Welt. Wenn Sie all das nicht wollen, soll Ihr Doc Sie gesund schreiben, Sie beißen die Zähne zusammen und arbeiten bis Jan. 2018......dann ist der Kasse die Reha egal....aber ob Sie das packen? Tipp: sprechen Sie am letzten Tag der Frist bei der Kasse vor und bitten um Hilfe beim Antrag stellen für die Reha..
Klaus Pieperam 03.05.2017 | 13:26
Hallo, vielen Dank für die Super schnellen Antworten. Hier ergeben sich neue Fragen für mich. Ich könnte nun den Antrag versuchen am letzten Tag mit der KK zusammen auszufüllen, dies wäre Ende Juni. Wenn nun die Reha Maßnahme nicht fruchtet, so könnte mich die KK ab July 2017 verrenten. Das wären 7Monate zu früh. Gibt es dort dann Abzüge 0,3% pro Monat? Zählt dann die 63 Regelung ? 45 Jahre habe ich voll. In meiner Rentenauskunft steht, das ich mit Abschlag frühstens am 01.10.17 mit 9,6% Minderung gehen kann. Die andere Möglichkeit wäre, daß ich mich ab July 2017 Gesundschreiben lasse und 7 Monate Arbeitslos mache. Ich denke es wird kein Arbeitgeber geben, der mich für diese Zeit einstellt.
Schadeam 03.05.2017 | 13:53
Bei einen derart komplexen Themengebiet würde es sich empfehlen eine persönliche Beratung aufzusuchen. Dort kann man alles beleuchten und hat Zugriff auf Ihr Versicherungskonto. Die ganzen Unwägsamkeiten und jedes "was wäre wenn" sprengt m.E. den Rahmen eines Forums.
Klaus Pieperam 04.05.2017 | 10:53
Hallo, vielen Dank für die Antworten. War gerade Anfang 2017 bei der Rentenkasse. Das Problem ist hier ein schnellen Termin zu bekommen. Die Angst überwiegt einfach vorzeitig in Rente verschoben zuwerden, zumal hier nur 6 Monate fehlen. Wer möcte da schon auf fast 10% verzichten. Danke nochmal. Ist ein tolles Forum, dass vielen Leuten hilft. Gruß Klaus
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