Hallo Karl-Heinz,
die Beendigung der Reha-Maßnahme besprechen Sie bitte mit der Klinik und den zuständigen Ärzten und Therapeuten. Von Seiten der Rentenversicherung sind sicherlich keine Repressalien zu erwarten, wenn Sie die Maßnahme zwei Tage früher beenden.
Sollten Sie aber als arbeitsunfähig entlassen werden, müssen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung setzen, da Sie aufgrund der Entlassung als arbeitsunfähig nicht automatisch weiter krankgeschrieben sind. Sollten Sie aufgrund einer Aufforderung der Krankenkasse den Reha-Antrag gestellt haben, d.h. sollte Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt sein, so bitten wir Sie, sich vorab mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen und das Einverständnis der Krankenkasse einzuholen.
Für die Rehabiliationseinrichtungen gilt zudem die sogenannte Weihnachtsregelung für Heimfahrten während der Reha. Sofern der Heilige Abend wie in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, könnten Sie, nach Absprache mit der Klinik am Samstag den 23.12 nach Hause fahren, sofern die Rehabilitationsmaßnahme länger andauert. Eine Wiederanreise wäre am 26.12 möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Das können Sie ausschließlich mit der konkreten Reha-Einrichtung klären (oder ggf. mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, der die Reha bewilligt hat und bezahlen wird), aber nicht in einem öffentlichen Forum.
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