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Reha

von Brigitte22.02.2009 | 10:39
940 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag Bin jetzt 3 Wochen aus einer Reha zurück, und vorläufig noch AU geschrieben. Jetzt sendete mir die Reha-Klink meinen Entl.Bericht mit dem vermerk das die Krankenkasse ihn für den MDK angefordert hat, und ich ihn wenn ich möchte weiterleite. A. ist so etwas normal und B was will der MDK mit meinem Bericht ?? Gruss Brigitte

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.02.2009 | 16:04

Es ist "normal", dass die Krankenkasse den Entlassungsbericht für den MDK anfordert.

Der MDK benötigt die Unterlagen um - im Auftrag der Krankenkasse - zu überprüfen, ob weiterhin

Arbeitsunfähigkeit und damit auch ein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Die Prüfung umfasst u.a. auch einen eventuell über die bereits durchgeführte Reha hinausgehenden

Rehabilitations- oder sonstigen Behandlungsbedarf.

Der MDK kann auch entsprechende Empfehlungen an die Krankenkasse geben, u.a. ob die

Voraussetzungen eine (weitere) Aufforderung zur Rehaantragstellung vorliegen.

Die Entscheidung, ob der Rehabilitationsantrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird, oder

ob eine weitere Rehamaßnahme erforderlich ist, trifft allerdings allein der Rentenversicherungsträger.

2 Antworten

Corlettoam 22.02.2009 | 11:53
zu A : ja das ist normal. zu B : Der MDK oder besser die Krankenkasse will sehen was die Reha ergeben hat und vor allem zu welchem sozial-medizinischem Endergebnis man dort - auch wegen einer eventuellen Erwerbsminderung - gekommen ist. Und zwar hauptsächlich deshalb, um möglichst rasch aus der Krankengeldzahlung zu kommen. Um dann evntuell die weitere Zahlung des Krankengeldes einstellen ne weitere Krankschreibung aus Sicht der Krankenkasse
???am 22.02.2009 | 14:42
Man sollte noch ergänzen, dass Sie zwar Ihre Zustimung verweigern dürfen, die Krankenkasse Sie dann aber sehr schnell auf Ihre Mitwirkungspflichten hinweist. Sollten Se diese verletzen, kann Ihnen das Krankengeld gestrichen werden. Nehmen Sie daher Ihren Entlassungsbericht und besprechen Sie ihn erstmal mit ihrem behandelnden Arzt. Ist alles ok, können Sie ja der Weiterleitung zustimmen. Ansonsten sollten Sie versuchen, die Unstimmigkeiten zu klären.
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