Es ist "normal", dass die Krankenkasse den Entlassungsbericht für den MDK anfordert.
Der MDK benötigt die Unterlagen um - im Auftrag der Krankenkasse - zu überprüfen, ob weiterhin
Arbeitsunfähigkeit und damit auch ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Die Prüfung umfasst u.a. auch einen eventuell über die bereits durchgeführte Reha hinausgehenden
Rehabilitations- oder sonstigen Behandlungsbedarf.
Der MDK kann auch entsprechende Empfehlungen an die Krankenkasse geben, u.a. ob die
Voraussetzungen eine (weitere) Aufforderung zur Rehaantragstellung vorliegen.
Die Entscheidung, ob der Rehabilitationsantrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird, oder
ob eine weitere Rehamaßnahme erforderlich ist, trifft allerdings allein der Rentenversicherungsträger.
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