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Reha

von Jopy02.07.2009 | 14:43
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich bin Vor 1961 Gebohren!! Ich wurde vor 2 Jahren aus der 1 Reha als BU für die Letzte Tätigkeit Entlassen. Aber Arbeitsfähig über 6 Stunden auf dem Algemeinen Arbeitsmarkt. Jetzt Läuft ein Sozialgerichtsverfahren und ich gehe in die 2 te Reha kann ich da auch als Arbeitsfähig für die Letzte Tätigkeit Entlassen werden? PS: Es Gibt 3 Gerichts Gutachten die Besagen Bu auf dauer für die Letzte Tätigkeit. MfG

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es kommt grds. immer auf den Verlauf der Reha-Maßnahme an. Wenn die Reha-Maßnahme erfolgreich sein wird, könnte natürlich auch eine Entlassung als arbeitsfähig erfolgen.

Jedoch ist dies in engem Zusammenhang mit Ihren Leiden bzw. Erkrankungen zu sehen, inwiefern die Wahrscheinlichkeit tatsächlich gegeben ist.

Auch in Verbindung mit dem anhängigen Sozialgerichtsverfahren ist hier alles in einem Zusammenhang zu sehen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Zu einem offenen Klageverfahren etwas ohne Akteneinsicht zu sagen ist in der Tat nicht möglich.

So besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass nicht alle zu würdigenden Leiden bei der Reha behandelt wurden und noch vielfältige weitere Aspekte zu bewerten sind.

So ist einzig und allein nun nach dem Ende Ihrer Reha die weitere Beurteilung im Klageverfahren abzuwarten. Ob daher noch weitere Untersuchungen erforderlich sind, kann daher an dieser Stelle ebensowenig gesagt werden.

32 Antworten

Realistam 02.07.2009 | 14:56
Möglich ist (fast) alles! Schließlich hat eine medizinische Reha-Maßnahme ja das Ziel, die Erwerbsfähigkeit so weit wie möglich wieder herzustellen. Es kann durchaus sein, dass die neuen Reha-Ärzte und die Physiotherapeuten ihren Gesundheitszustand optimistischer einschätzen, als ihre Vorgänger. Wer eine EM-Rente bezieht bzw. beantragt hat und zur Reha fährt, geht immer ein gewisses "Risiko" ein!
Jopyam 02.07.2009 | 15:09
Hallo Und Danke für die Antworten! Gehen wir mal davon aus das die Reha Einrichtung ihre Aufgabe Erfült und die Arbeitsfähigkeit natürlich wieder Herstelt! Dazu folgende Frage kann das Klage verfahren dan weiter geführt werden, und müssen die Gutachten dann Neuerstelt werden? Und was ist mit dem Arbeitsamt Gutachten? Die zuletzt ausgeübte Berufliche tätigkeit kann zukünftig nicht mehr ausgeübt werden. PS: Ich bin immer noch ungekündigt. MfG
KSCam 02.07.2009 | 16:34
Klären Sie das bitte vor Ort! Wer im Forum soll denn hierzu was vernünftiges beitragen können? - Sie haben ja noch nicht mal gesagt weswegen Sie eigentlich klagen, vielleicht wegen einer Berufsunfähigkeitsrente? Ob es Sinn macht die Klage weiterzuführen, hängt von Ihrem Begehren und (wahrscheinlich) Ihrer Gesundheit ab. Fragen Sie Ihre Ärzte. Und welches Arbeitsamtsgutachten? auch das kennt hier kein Mensch! Machen Sie sich vor Ort schlau. PS: Ihr Anwalt wird Ihnen sicher raten jede Klage zu führen, denn der bekommt seine Kohle auch wenn er einen unsinnigen Prozess führt und verliert.
Jopyam 02.07.2009 | 19:14
Hallo Und Danke Es solten auch nur Prinzipielle Fragen sein. Die reha ist erst noch. Zu KSC für vor 1961 geborene Besteht immer eine Chance auf Rente oder Umschulung, ich erinnere in diesem zusammenhang an die Verweisungstätigkeiten (ich habe bis zur Letzten Sekunde meines Arbeitslebens 37 Jahre gearbeitet , und beim Sozialgericht braucht mann keinen Anwalt im Übrigen kann es besser sein in einem bestimmten alter in Rente zu gehen wie beim Verleiher zu Arbeiten (5 euro) oder von Hartz 4 zu Leben. Bundeswehr Offiziere dürfen auch mit 52 Lebensjahren in rente Gehen und die sind in der Regel gesund und ausgeruht. Und der den ich kenne ist erst nach der schule mit 25 beim Bund angefangen Denk mal drüber nach KSC
Verwirrtam 02.07.2009 | 20:41
Hallo, was wollen Sie eigentlich?Rente?Nix mehr arbeiten müssen?Morgens liegen beliben dürfen?Ihren Mitmenschen einfach nur auf den Sack gehen?BU für die letzte Tätigkeit.Aber verweisbar auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.Also!Das bedeutet arbeiten mein Guter.Als Pförtner oder so.Dies Jobs gibts nicht?Ja ist schon blöd.Umschulung?Mit über 50 Jahren wollen Sie ne Umschulung?Zu was Bitte?Bundeskanzler?Blödsinn!Da gibts keine Umschulung mehr in unserem Alter. Sie sind echt witzig.
verwirrtam 03.07.2009 | 10:32
Jopy, sind Sie jetzt Jopy oder Ernst2?Sind Sie Joppy der 100 jährige?Dann ist Ihnen natürlich alles verziehen in diesem Alter.Ansonsten bleibt nur zusagen,"deutsche Spracke schwere Spracke".So wird das nix mit der Rente.Da sollten Sie erstmal deutsch lernen.Ansonsten sind Sie ein sehr unterhaltsamer Vogel.Halt ein Deutscher.
jopyam 03.07.2009 | 07:41
Hallo Danke für ihre Antwort Selbst Verständlich Rente was glauben sie den das gesetz sagt für vor 1961 geborene Berufsschutz wen es da keine Adäquate Tätigkeiten mehr gibt auf die Verwiesen werden kann dann RENTE das ist GESETZ genau wie für den Bundeswehr Offizier es ein gesetz gibt das er nit 52 in Rente gehen kann der Bleibt Morgens Liegen Ich Bleibe Morgens Liegen. Nur da gibt es zu meinem Pech dan doch noch einen Unterschied, Ich bleibe liegen weil ich nachts kein Auge zu getan habe der Bundeswehr Offizier Bleibt liegen weil er erst um 10:00 uhr vor hat zu Frühstücken.
ernst2am 03.07.2009 | 10:13
Hallo Ich glaube sie haben hier was nicht verstanden wen es keine verweisungstätigkeit Adäquat gibt dan gehe ich in rente das ist Gesetz und dan lege ich mich mit dem Bw Futzi der als Schreibtischtäter alles war nur nie am Hindukusch (der hat nicht mal vor seiner Frau gekuscht)an den Bagger See. Der Richter hat nur eines zu würdigen die Gesetze und die sind eindeutig, eine Stufe unter der Bisherigen Tätigkeit und wenn es da keine mehr gibt aufgrund adäquater Einschränkungen. Dan gibt es Rente Gesetz ist Gesetz PS. Bevor sie wutschnaubent hier rumbrüllen erkundigen sie sich erstmal Pförtner is nicht ist 2bis 3 Stuffen unter meiner Jetziegen Tätigkeit und mit einer zu geringen Qualifikation verbunden. So und jetzt nenne ich ihnen noch eine Firma zu der gehe ich auch wen es jetzt nicht klapt mit der Rente sie Besorgt eigentlich nur Beamten eine Frühe Rente aber die 9000 euro habe ich auch anne seite www.fruehrente.net Und wen sie die Danksagungen gelesen haben dan können sie mal so Richtig Rumschnauben, aber nehmen sie mal voher ne herz pille
Verwirrtam 03.07.2009 | 09:36
Ob dieser BW Offz.im Hindukusch so ruhig schläft wie Sie? Sie beschäftigen das SG.,weil Sie etws nicht vertsanden haben und nicht,weil Sie recht haben.Sie sollten verstehen,daß sie verweisbar sind auf den allgemeinen Arbeitsmartk.Das heisst "arbeiten" und nicht am hellichten Tag pennen. Nochwas.Wenn Sie so gegenüber dem SG.argumentieren wie hier mit dem BW.Offz.dann haben Sie einen Schuss im Ofen gelandet.Findcen Sie sich damit ab,daß Sie noch ein Weilchen arbeiten dürfen.
Join the Armyam 03.07.2009 | 10:13
Wenn´s so schön bei der Bundeswehr ist, dann wären sie doch hingegangen....
HSVam 03.07.2009 | 10:52
lach, haben Sie die Reha-Betreuung für 2000 EUR oder gleich das Rundum-Sorglos-Paket für 8000 EUR gebucht?
Jopyam 03.07.2009 | 11:00
Hallo und noch mal danke für die Antworten. Ich bin 1976 angefangen zu Arbeiten um 45 Jahre zu Arbeiten und nicht um mir beim Bund einen schönen Tag zu machen ich war selber w15 er.Und kenne das leben der Offiziere da gibt es keinen der einen Puckel vom Arbeiten Bekommen hat eher einen Bauch vom Saufen. Leider hat es gott gefallen das ich jetzt schon in Rente gehen Soll obs Klabt na lassen wir das mal den Richter Entscheiden die herren halten sich in der Regel an die Gesetze! @verwiert:Seit meiner Krankheit habe ich gewisse Probleme aber wen die Agumente Ausgehen und nur noch die Reine nichts Ahnung zum Tragen Kommt dann muß man eben mit teilen hä hä hä du kans ja nich mal Schreiben na und ich bin ja auch bihindert
Jopyam 03.07.2009 | 11:16
Hallo Hsv Nee Nee aber vielleicht solten wir otto normalen mal anfangen nach zu denken was in diesem Ländle los ist. Vielleicht lesen sie ja auch schon 2011 von jopy bei den danksagungen, Lach Lach.
Richteram 03.07.2009 | 11:15
Haben Sie eine Jäckchen,das die Knöpfe hinten hat?Ist Ihr Zimmer an den Wänden gummiert?Dürfen Sie nur einmal die Woche duschen?Tragen Ihre Aufpasser weisse Kittel?Hatten Sie mal einen schweren Unfall?Ist Ihnen bei diesem Unfall etwas schweres auf den Kopf gefallen?
Jopyam 03.07.2009 | 11:21
Hallo Obwohl wen ich da lange genug drüber nacgh denke so Richtig Komisch finde ich das gar nicht mit der frührente .net Und das ist jetzt die Quadratur des Kreises die sind mal Angefangen um die Drückeberger die Bundeswehr zu ersparen und auch noch den Ersatz dienst.
Jopiam 03.07.2009 | 11:32
Hallo Danke Liebe foren Betreiber sie haben richtig damit getan Diverse beiträge Dieses treats zu Löschen. Um ein har wäre es auch mir entglitten. MfG jopi
XYZam 03.07.2009 | 11:42
Jopy oder Jopi oder wie jetzt? Können Sie sich Bitte mal für einen Namen entscheiden.Ernst2? Flachzange!
Jopiam 03.07.2009 | 11:43
Hallo Ich lege aber auch größten wert darauf das vor 1961 geborene nicht auf den algemeinen Arbeitsmarkt Verwiesenwerden können sie haben Bestandsschutz. UND das ist gesetz. Hier greift auch Richter Recht.
Richteram 03.07.2009 | 11:50
Was Gesetz ist bestimmen wir.Die Richter. Und wenn Sie mit ner BU Rente leben können.Na dann mal los.Auch so werden Sie zum Aufstockkungsopfer.
Jopyam 03.07.2009 | 12:38
Hallo 1 Es heist erwebminderungsrente und da ich bereits 1976 wuste das ich was machen mus mit Privat Vorsorgen und so habe ich mich schon damals Privat zusätzlich abgesichert und 1988 haben ich und meine Frau uns ein häuschen im Grünen Gebaut da ich immer fleissig gearbeitet habe ist meine halbe rente heute 1000der ohne miete und sonstige Verpflichtungen kann mann sich einiger massen helfen aber aufgrund der Krankheit geht hulli gulli sowieso nicht mehr.also das bischen rente reicht dicke für die paar jahre die mir noch bleiben bin ich zu frieden und aufgrund der privat vorsorge braucht die solidagemeinschaft auch nicht ein zu greifen es muß nur die versicherung Deutsche Renten Versicherung ihren Vertrag Erfüllen.
Mathematikeram 03.07.2009 | 12:54
Ich wette meine Altersversorgungsansprüche gegen Ihre, dass Ihre halbe Rente NICHT bei 1000 EUR liegt.
Jopiam 03.07.2009 | 12:58
Hallo Alters Versorgungsansprüche das klinkt ja nicht nach rente also beamter? oder ihrgend was anderes bei einer Öffentlichenverwaltung na ja da könnte es am berufs anfang ziemlich viel wenieger sein muß aber nicht. Aber mal zu meinen 1000 euro da sie das anzweifeln sind sie schon mal nicht von der Deutschen Rente. Ich habe als Monteur Weltweit in meinem erlernten und bis zuletzt ausgeübten Beruf Gearbeitet MEIN NETTO DURCHSCHNITTSVERDIENST lag in den LETZDEN 10 JAHREN bei ÜBER 3000 euro. Der Durchschnitt da haben sie sicher zielgerichtet sofort drangedacht dürfte in meiner alters klasse bei 400 bis 450 euro liegen. Soltens bei mir 50 bis 100 euro wegen Krankenkasse oder so weniger sein brauche ich auch nicht zu Verhungern aber das wäre für mich immer noch kein Grund Mietzuschuss oder so zu Beantragen.
Vogelam 03.07.2009 | 19:09
Sagen Sie mal Bitte.Was sind Sie eigentlich für ein Vogel?
Mathematikeram 06.07.2009 | 07:59
Na von der "Deutschen Rente" bin ich ganz bestimmt nicht... Sie sollten Ihre letzten beiden Beiträge mal vergleichen. Im ersten schreiben sie : "da ich immer fleissig gearbeitet habe ist meine halbe rente heute 1000" im zweiten auf einmal : "MEIN NETTO DURCHSCHNITTSVERDIENST lag in den LETZDEN 10 JAHREN bei ÜBER 3000 euro. Der Durchschnitt da haben sie sicher zielgerichtet sofort drangedacht dürfte in meiner alters klasse bei 400 bis 450 euro liegen." Nur mal gaaanz kurz überschlagen : Wenn sie "über 3000 EUR" mtl. verdienen, sagen wir 3500 EUR, dann sind das im Jahr 42000 EUR oder umgerechnet etwa 1,4 Entgeltpunkte. Weil ich hier ja einen Gegenbeweis führe runde ich zu Ihren Gunsten auf sagen wir 1,5 Entgeltpunkte jährlich auf. Unterstellen wir, dass sie (was definitiv UNMÖGLICH ist) vom ersten Tag an diesen Verdienst hatten, dann kommen sie (vom 15. bis zu 60. Lebensjahr) auf einen Rentenanspruch für die VOLLE Erwerbsminderungsrente von 1836 EUR - 10,8 % = 1637,71 EUR. Hiervon die Hälfte wären 818,86 abzüglich KV/PV = rund 740 EUR. Sie sehen, selbst bei ordentlichem Aufrunden (1,5 Entgeltpunkte entsprechen 3859 EUR Monatsgehalt vom ERSTEN bis zum LETZTEN Arbeitstag !!!) kommt man einfach nicht auf Ihre "1000 EUR" für die halbe Rente.
Fragenderam 06.07.2009 | 11:09
Ich frage mich , wie jemand 2000 Euro Rente haben kann ( die Hälfte der Rente lt eigenen Aussagen 1000 EURO NETTO ), ohne jemals nur einen Tag in der Schule gewesen zu sein. Die Beiträge von Jopi sind so fehlerhaft, das kann eigentlich nicht sein. Oder er macht extra soviele Fehler, denn das kann nur Absicht sein. In jedem Sstz sind mindestens 3 Rechtschreibfehler. Sowas macht nicht mal ein Hund. Der kann besser schreiben. Aber gut, der kriegt natürlich auch nicht 1000 Euro netto Rente.
Genieam 06.07.2009 | 11:14
Ich setz sogar noch einen drauf. Der ist noch nichtmal an der Schule vorbeigefahren. Sein Beitrag Ich bin Vor 1961 Gebohren!! Ich wurde vor 2 Jahren aus der 1 Reha als BU für die Letzte Tätigkeit Entlassen. Aber Arbeitsfähig über 6 Stunden auf dem Algemeinen Arbeitsmarkt. Jetzt Läuft ein Sozialgerichtsverfahren und ich gehe in die 2 te Reha kann ich da auch als Arbeitsfähig für die Letzte Tätigkeit Entlassen werden? PS: Es Gibt 3 Gerichts Gutachten die Besagen Bu auf dauer für die Letzte Tätigkeit. Das sind 5 Sätze und dabei sage und schreibe : 14 FEHLER!!!!Herzlichen Glückwunsch!!Das hat noch kein Forenteilnehmer geschafft!!! Oder wie sie sagen würden. Härzlischen glükwunch
Jopiam 06.07.2009 | 16:56
Hallo Genie Klasse Jetzt kannste gleich weiter zählen ich finde es prima das es immer wieder Menschen gibt die so genanten Genies die ich schon immer erpsen Zähler nannte die immer die erpsen zählen klasse! PS Mich stören meine feller nich
Jopieam 06.07.2009 | 17:01
Hallo Also Mathematiker, Mathemathiker kannste nicht sein. Da haste einen Klopfer drin. oder die Deutsche Rente.
Mathematikeram 07.07.2009 | 07:49
Wenn sie nur persönliche Beleidigungen als Antwort auf fundierte Berechnungen haben, dann tun sie mir leid. Mit Ihnen zu "diskutieren" hat leider genauso wenig Sinn, wie zu versuchen einem Hund das Fliegen beizubringen. Und wer hier den "Klopfer" hat braucht man wohl nicht zu fragen. In diesem Sinne, belügen sie sich weiter selbst, aber versuchen sie nicht uns für dumm zu verkaufen.
Mathematikeram 07.07.2009 | 08:49
Nur noch als abschließende Anmerkung : Um auf eine teilweise EM-Rente in Höhe von 1000 EUR zu kommen muß ein LEBENSDURCHSCHNITTSGEHALT von 56564 EUR erzielt werden ... Die Berechnung hier zu posten erspare ich mir, die verstehen sie eh nicht...
Genieam 07.07.2009 | 08:58
Lieber Jopi, ist schon klar, das Sie Ihre Fehler nicht interessieren, was sollen sie auch machen.Da ist alles verloren. Wäre schön wenn man noch öfter was von Ihnen zu lesen bekommt, es ist extrem lustig, die Beiträge zu lesen. Denn sie sind sowohl inhaltlich als auch formal besser als fernsehen :-)))
katiam 07.07.2009 | 14:41
ja, tut echt weh.
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