Es kommt grds. immer auf den Verlauf der Reha-Maßnahme an. Wenn die Reha-Maßnahme erfolgreich sein wird, könnte natürlich auch eine Entlassung als arbeitsfähig erfolgen.
Jedoch ist dies in engem Zusammenhang mit Ihren Leiden bzw. Erkrankungen zu sehen, inwiefern die Wahrscheinlichkeit tatsächlich gegeben ist.
Auch in Verbindung mit dem anhängigen Sozialgerichtsverfahren ist hier alles in einem Zusammenhang zu sehen.