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Experten-Antwort

Reha

von carla27.05.2013 | 21:46
1687 Ansichten
4 Antworten

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hallo, ich möchte gerne beim arzt eine reha bzw. kur wegen meinen rückenverspannungen beantragen. meine frage an sie: bei wem muss ich diese kur beantragen...bei der rentenversicherung oder krankenversicherung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.05.2013 | 09:57

Setzen Sie sich bitte zuerst mit Ihrer Krankenkasse wegen einer evtl. Reha in Verbindung. Vielleicht kann man Ihnen mit Ihren Rückenverspannungen auch mit sonstigen Angeboten der Krankenkasse weiterhelfen. Falls dies nicht möglich ist, wird ein erforderlicher Reha-Antrag über die Krankenkasse gestellt. Die gesetzliche Rentenversicherung führt eine Rehabilitation nur mit dem Ziel durch, die erheblich gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit des Versicherten wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen, zumindest aber eine Verschlechterung abzuwenden. Zu diesen medizinischen Voraussetzungen sind noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich.

Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung 6 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung vorliegen oder insgesamt eine Mindestwartezeit von 15 Jahren vorliegt. Alles weitere kann man Ihnen viel besser persönlich bei Ihrer Krankenkasse erläutern. Viel Erfolg!

3 Antworten

Haseam 27.05.2013 | 22:48
Gehen Sie regelmäßig schwimmen und die Verspannungen sind weg. Fitnes Studio wäre auch hilfreich und all das kostet die Solidargemeinschaft kein Geld. Reha ist für echte Kranke da.
Hermelinam 27.05.2013 | 23:09
Um es mal freundlicher auszudrücken: wegen Rückenverspannungen allein wird Ihnen weder die DRV noch die Krankenkasse eine Reha bezahlen. Und "Kuren" gibt es nicht mehr. Vorraussetzung für eine Reha ist i.d.R. eine drohende Erwerbsminderung oder -unfähigkeit.
Schadeam 28.05.2013 | 09:16
Und wo Sie den Antrag stellen ist auch egal. Wenn die Kasse ihn erhält und meint die DRV wäre zuständig, wird der Antrag weitergeleitet - umgekehrt würde dasselbe passieren. Die DRV wäre beispielsweise zuständig, wenn Sie in den letzten 24 Monaten mindestens 6 Monate pflichtversichert waren.
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