Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSetzen Sie sich bitte zuerst mit Ihrer Krankenkasse wegen einer evtl. Reha in Verbindung. Vielleicht kann man Ihnen mit Ihren Rückenverspannungen auch mit sonstigen Angeboten der Krankenkasse weiterhelfen. Falls dies nicht möglich ist, wird ein erforderlicher Reha-Antrag über die Krankenkasse gestellt. Die gesetzliche Rentenversicherung führt eine Rehabilitation nur mit dem Ziel durch, die erheblich gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit des Versicherten wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen, zumindest aber eine Verschlechterung abzuwenden. Zu diesen medizinischen Voraussetzungen sind noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich.
Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung 6 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung vorliegen oder insgesamt eine Mindestwartezeit von 15 Jahren vorliegt. Alles weitere kann man Ihnen viel besser persönlich bei Ihrer Krankenkasse erläutern. Viel Erfolg!
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