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REHA

von Wunder0518.01.2010 | 14:06
936 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, ich war 2008 aufgrund längerer Krankheit in REHA. Im Abschlußbereicht steht wenn wieder eine länger kRankenzeit da ist wäre eine erneute REHA angesagt.Wann kann man eine neue REHA beantragen? Erst nach vier Jahren?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.01.2010 | 14:47

Zur Ergänzung von Hansussen: Gesetzliche Grundlage ist § 12 Abs. 2 SGB VI: " Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind." - Bitte sprechen Sie daher zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt, ob er eine erneute Leistung für angezeigt hält und entsprechend begründen kann.

1 Antworten

Hansussenam 18.01.2010 | 14:25
Ja, normal erst nach 4 Jahren. Wenn aber ein verschlechterter Gesundheitszustand eintritt und eine erneute Reha angezeigt erscheint ( um z.b. eine bevorstehende Erwerbsmindrerung zu verhindern ! ) , besteht natürlich auch die Möglichkeit schon vor diesen 4 Jahren wieder eine Reha genehmigt zu bekommen. Und wenn seinerzeit im alten Rehabericht schon eine erneute Reha im Falle der Fälle befürwortet wurde - umso besser. Ihr behandelnder Arzt sollte den neuen Rehanatrag sehr gut medizinisch begründen und vor allem auch warum jetzt schon wieder eine neue Reha nötig ist. Letztlich entscheidet aber natürlich die Rentenversicherung als Kostenträger.
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