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Experten-Antwort

REHA

von Karl20.09.2020 | 19:52
218 Ansichten
3 Antworten
Guten Abend, Ich habe einen Antrag auf eine Reha gestellt und wurde aufgefordert Befundberichte meiner Ärzte einzuholen. Das habe ich auch gemacht. Jetzt bekam ich eine Mahnung, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin. Was soll ich machen wenn meine Ärzt nicht bereit sind die Bögen auszufüllen? Ich kann ja nicht jeden Tag auf der Matte stehen und bin ja weiterhin auf die Ärzte angewiesen. Hat jemand Erfahrung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.09.2020 | 12:39

Hallo Karl,

Sie sollten zunächst Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, dass Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sind, aber die behandelnden Ärzte bisher noch keinen Befundbericht erstellt haben.

Eine Versagung der Rente oder Leistung zur Teilhabe wegen fehlender Mitwirkung ist nicht allein aus dem Grund möglich, dass der Versicherte bei seinem behandelnden Arzt keine fristgerechte Erstellung des Befundberichtes erreichen konnte. In diesem Fall hat der Versicherte keine Mitwirkungspflichten verletzt. Nach dem Amtsermittlungsgrundsatz (§ 20 SGB X) sind vom Rentenversicherungsträger dann andere medizinische Unterlagen zu beschaffen bzw. die Entscheidung auf der Grundlage vorliegender Befunde zu treffen. Auch kann der Rentenversicherungsträger die erforderlichen Befundberichte (mit Ihrem Einverständnis) ggf. selbst bei den behandelnden Ärzten anfordern.

Ungeachtet dessen wäre es dennoch verfahrensverkürzend und aus meiner Sicht auch in Ihrem Interesse, wenn Sie Ihre behandelnden Ärzte doch noch zur Übermittlung der geforderten Befundberichte bewegen können.

2 Antworten

Siehe hieram 20.09.2020 | 20:06
Hallo Karl, in Ihrem eigenen Interesse sollten Sie den Ärzten doch auf die Füße treten. Sie könnten auch meinen, die DRV soll sich mal schön selbst kümmern, ich habe ja eine Schweigepflichtenbindung unterschrieben (haben Sie das?)... aber das verzögert die ganze Angelegenheit unnötig und führt evtl. sogar zu einer unerwünschten Ablehnung des Antrages. Entsprechend können Sie sehr wohl den Ärzten (am besten persönlich) mitteilen, dass die nun bitte umgehend mal den Befundbericht ausfüllen, die sind nämlich auch zur Mitwirkung verpflichtet. Alternativ/zusätzlich lassen Sie sich eine Kopie Ihrer Krankenakte ausdrucken (kann Kopierkosten verursachen), darauf haben Sie einen Anspruch. Bevor Sie diese dann an die DRV weiterleiten, sollten Sie sich selbst davon auch Kopien anfertigen, damit Sie einen Überblick behalten, welche Unterlagen eingereicht wurden. Viel Erfolg und alles Gute!
Karlam 20.09.2020 | 20:29
Vielen Dank für die Nachricht. Mir wurde gesagt, dass es nicht meine Pflicht ist die Unterlagen zu besorgen, sondern die Bundesversicherungsanstalt selber bei den Ärzten nachfragen muss. Viele Grüsse
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