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Experten-Antwort

Reha

von Pia Reiter25.01.2017 | 12:23
1475 Ansichten
8 Antworten
Hallo nettes Team ! Ich habe Ihnen schon mal geschrieben ! So nun sagt der Gutachter Arbeitsunfähig soll in Reha danach entscheiden die neu über meine Erwerbsminderungsrente ! Die Rente endet Ende Januar soll Ende Februar in Reha nach Freiburg ! Warum bekomme ich kein Übergangsgeld? Ich habe Gutachter und Reha gewollt und werde nun bestraft ! Warum dies ? Die Dame wo zuständig ist sagte zu mir Pech gehabt !Was sind das für Aussagen wenn die nicht in die Gänge kommen wenn man drei Monate vorher sagt man will zum Gutachter und Reha ! Fühle mich vereppelt von der DRV !! MfG Pia Reiter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2017 | 08:43

Ich schließe mich den Empfehlungen von „=//=“ an! Stellen Sie unverzüglich den Antrag auf Weitergewährung der EM-Rente. Parallel sollten Sie sich bei der örtlichen Agentur für Arbeit melden (Nahtlosigkeitsverfahren nach §145 SGB III).

7 Antworten

Gustavam 25.01.2017 | 12:57
Ja Mei !!! Pia ??
=//= am 25.01.2017 | 14:40
Es kann nicht sein, dass Sie kein Geld bekommen. Wie ich es verstanden habe, wird die Rente bis 31.01.2017 gezahlt. Beantragen Sie umgehend die Weiterzahlung bis zum Ende der Reha-Maßnahme. Wenn Sie für Ende Februar einen Termin von der Klinik bekommen haben, MUSS die Rente mindestens bis Ende März gezahlt werden. Denn nach Beendigung der Reha wird ja erst über die Weitergwährung der Rente entschieden. Machen Sie dies bitte schriftlich und schicken es möglichst per Fax an die DRV.
Pia Reiteram 25.01.2017 | 14:52
Dies habe ich gemacht ! Die sagen Nein soll erst in Reha !!Bin fix und fertig !!!
Rentensputnik am 25.01.2017 | 20:06
Hallo Frau Reiter! Was heißt "die sagen Nein"? Haben Sie eine schriftliche Antwort? Falls nicht, sollten Sie es so machen, wie von =//= vorgeschlagen! MfG
Pia Reiteram 26.01.2017 | 10:58
Was soll ich Ihnen sagen die Sachbearbeiterin sagte zu mir Pech gehabt so ginge es vielen ! Sowas nenne ich schon spielen mit den den Patienten Hauptsache Geld gespart ! Auf das Arbeitsamt brauche ich nicht gehen da mein Mann arbeitet und meine Kids auch und die wohnen zu Hause ! Das Argument der DRV war dazu dann fehlt es Ihnen ja an nichts ! MfG Pia Reiter
=//= am 26.01.2017 | 11:41
Diese Sachbearbeiterin hat leider keine Ahnung. :-( Stellen Sie wie vorgeschlagen den Weitergewährungsantrag und verlangen Sie vorab den Chef/die Chefin der Sachbearbeiterin. Denn solange Sie die Reha-Maßnahme nicht durchgeführt haben, ändert sich am "alten" Leistungsbild/Leistungsvermögen ja nichts. Deshalb sollte das Ende der Maßnahme abgewartet werden. Sie machen ja die Maßnahme mit dem Ziel, dass sich Ihr Leistungsvermögen verbessert. Es ist schon ärgerlich, wenn man an solch inkompetente Menschen gerät. :-(
Zweitmeinungam 26.01.2017 | 12:31
Dass ein Anspruch auf Übergangsgeld nicht besteht, ist schon korrekt, da Sie zuletzt keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben und diese auch nicht als entrichtet gelten. Es ist darüber hinaus jedoch auch richtig, dass auf die kurzfristige Weiterzahlung der Zeitrente wegen der noch nicht absolvierten Reha-Maßnahme kein Rechtsanspruch besteht. Die kurzfristige Weiterzahlung bis zur endgültigen Klärung würde eine reine Kulanzleistung darstellen. Ob sie gewährt wird, wie es eigentlich auch nach meiner Kenntnis der Regelfall ist, oder ob es irgendwelche berechtigten Hinderungsgründe gibt, die kurzfristige Weiterzahlung zu verweigern, lässt sich hier jedoch nicht klären. Dafür wäre eine Einzelfallkenntnis notwendig. Dass die Kommunikation der Sachbearbeiterin hier vielleicht etwas unsachlich war, ist anhand ihrer subjektiven Wiedergabe zunächst nachvollziehbar, muss im Ergebnis aus oben genannten Gründen jedoch nicht unbedingt falsch sein (auch, wenn Sie sich dadurch ungerecht behandelt fühlen). Dass die Agentur für Arbeit für eine Nahtlosigkeitsprüfung nach § 145 SGB III auch die Lebensumstände (Einkünfte vom Ehepartner etc.) einbezieht, ist mir so nicht bekannt. Verwechseln Sie dies vielleicht mit einer sog. „Bedarfsgemeinschaft“ bei der Prüfung von Hartz 4-Leistungen? Letztendlich wird es am zweckmäßigsten sein, wie bereits empfohlen die Anträge auf kurzfristige Weiterzahlung sowie auch auf Arbeitslosengeld jeweils schnellstmöglich schriftlich zu stellen und die Entscheidungen hierüber abzuwarten. Im Falle einer jeweiligen schriftlichen Ablehnung haben Sie erstens Gewissheit, zweitens eine schriftliche Begründung und drittens auch noch einen Rechtsweg. Die ggf. zu erwartende Verfahrensdauer mag hier zwar nicht unbedingt erbaulich sein, es wäre jedoch aktuell meines Erachtens der einzige Weg, gegenüber der aktuell zu erwartenden Situation, ohne finanzielle Unterstützung zu sein, etwas zu ändern.
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