Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sabine,
bitte setzen Sie sich mit der Personalvertretung Ihres Arbeitgebers in Verbindung und lassen klären, wie dies vertraglich/arbeitsrechtlich in Ihrer Firma geregelt ist.
Laut § 10 BurlG ist die Anrechnung von Urlaubstagen nicht möglich.Das dürfte nur für den gesetzlichen Mindesturlaub gelten. Ansonsten kann im Tarifvertrag durchaus etwas derartiges festgelegt sein.
Das dürfte nur für den gesetzlichen Mindesturlaub gelten. Ansonsten kann im Tarifvertrag durchaus etwas derartiges festgelegt sein.In der Regel gilt es einen Urlaubstag für eine Woche Reha aufzuwenden.
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