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Reha

von melanie20.06.2022 | 15:41
101 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, kann ich während ich mich in einer beruflichen Integrationsmaßnahme durch die DRV befinde einen Antrag auf eine stationäre Reha stellen. Ich freue mich auf Ihre Antworten

4 Antworten

Erklärbäram 20.06.2022 | 15:45
Grundsätzlich ist das natürlich möglich. Jedoch könnte es Sinn machen, das mit dem Ansprechpartner der Maßnahme und vor allem mit dem Rehafachberater (oder -in) zu besprechen. Denn je nach Dauer der med. Reha, wird eine berufliche Reha nur unterbrochen oder ggf. abgebrochen. Die "Erfolgsaussichten", dass es Ihnen nach einer medizinischen Reha möglich sein wird, die berufliche Reha zu Ende zu führen, spielen da natürlich auch eine Rolle.
-am 20.06.2022 | 16:28
Hallo Melanie, eine Unterbrechung der LTA-Leistung für eine LMR Leistung ist grds. möglich. Dennoch bitten wir vorab um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Reha-Fachberatungsdienst, um Abzuklären, ob eine Unterbrechung in Ihrem Einzelfall sinnvoll und möglich ist und dem Reha-Ziel dient, bzw. den bereits erzielten Reha-Erfolg sichert und nicht gefährdet. Unter Umständen ist es auch sinnvoll, zunächst de LTA Leistung abzuschließen, dies hängt natürlich auch davon ab, für welchen Zeitraum die Leistung noch angesetzt ist. Eine abschließende Beurteilung zu Ihrer Anfrage kann nur unter Betrachtung der Umstände des Einzelalls erfolgen. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
melanieam 21.06.2022 | 13:56
Vielen Dank für die Antworten Meine Maßnahme endet im September. Ist es dann besser den Antrag jetzt schon zu stellen? Kann in der Integrationsmaßnahme sonst auch meine Arbeitsfähigkeit bewertet werden?
-am 21.06.2022 | 14:45
melanie schrieb

Vielen Dank für die Antworten

Meine Maßnahme endet im September. Ist es dann besser den Antrag jetzt schon zu stellen?

Kann in der Integrationsmaßnahme sonst auch meine Arbeitsfähigkeit bewertet werden?

Nach Abschluss der Integrationsmaßnahme wird seitens des Integrationsfachdienstes ein Abschlussbericht erstellt. Inhalt sind in der Regel jedoch keine Beurteilungen aus medizinischer Sicht. Der Abschlussbericht beinhaltet vielmehr eine Prognose über die Chancen der dauerhaften Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt und der Beschaffenheit eines leidensgerechten Arbeitsplatzes. Sofern Ihre Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bereits im September endet, scheint es nicht sinnvoll, jetzt noch eine mehrwöchige Unterbrechung anzustreben. Andererseits ist es auch nicht zu erwarte, dass bei einer Antragstellung eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bis September noch zustande kommt, da die Wartezeiten in den Einrichtungen teilweise sehr lange sind. Dies ist von Art der Einrichtung (stationär/ganzt. ambulant) und Reha-Indikation abhängig und sehr unterschiedlich, teilweise sind die Wartezeiten auch standortabhängig. Bitte wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Reha-Fachberatungsdienst. Dieser kann Ihre Situation am besten bewerten und einschätzen, welche Schritte sinnvoll sind und zur Erlangung der Reha-Ziele beitragen. Mit freundlichen Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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