Hallo Jörg,
bei Nichtantritt oder Abbruch der Reha werden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt. Möglicherweise wird bereits gezahltes Übergangsgeld zurückgefordert, ab dem Zeitpunkt, wo Sie sich nicht mehr in der Reha befinden.
Wie von meinem Vorredner erwähnt sollten Sie jedoch, grade bei Bedenken vor Antritt der Reha, mit anderen Stellen darüber sprechen. Möglicherweise kann der Antritt auch verschoben werden. Hierzu wenden Sie sich am besten an Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung