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Experten-Antwort

Reha abbrechen

von Jörg13.09.2018 | 03:41
719 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ich beginne nächste Woche eine Reha, die ich selbst in Absprache mit meinem Arzt beantragt habe. Derzeit bin ich in der Wiedereingliederung und es ist geplant, dass ich die Stundenzahl nach der Reha weiter erhöhe und bald wieder voll zu arbeiten. Leider gibt es derzeit einige familiäre Probleme. Ist es möglich, eine Reha aus Heimweh wegen der Trennung zur Tochter(4), abzubrechen? Müssen dann die Kosten für die Reha selbst getragen werden? Bzw. was würde passieren, wenn ich die Reha jetzt nicht antrete? Danke Jörg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jörg,

bei Nichtantritt oder Abbruch der Reha werden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt. Möglicherweise wird bereits gezahltes Übergangsgeld zurückgefordert, ab dem Zeitpunkt, wo Sie sich nicht mehr in der Reha befinden.

Wie von meinem Vorredner erwähnt sollten Sie jedoch, grade bei Bedenken vor Antritt der Reha, mit anderen Stellen darüber sprechen. Möglicherweise kann der Antritt auch verschoben werden. Hierzu wenden Sie sich am besten an Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 13.09.2018 | 07:46
Egal, was Sie machen (nicht antreten oder abbrechen), es werden von der DRV keine entstandenen Kosten zurückgefordert oder die Zahlung dafür verweigert. Sie sollten sich aber darüber auch mit Ihrem behandelnden Arzt, Ihrem Arbeitgeber (würde vielleicht dadurch Ihr Einstieg in Vollzeit verzögert?) und, soweit einen Aufforderung nach § 51 SGB V vorliegt, auch mit Ihrer Krankenkasse unterhalten.
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