Hallo Pumuckl,
Sie fragen bzgl. einem Leistungsbezug der gesetzlichen Krankenversicherung nach. Der Leistungsbezug der gesetzlichen Krankenversicherung wird hierbei nicht durch das Leistungsrecht des Rentenversicherungsträgers umfasst. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an die zuständige Krankenkasse.
In der Regel ist es so, dass bei eingeschränktem Dispositionsrecht vorab immer Kontakt mit der Krankenkasse aufgenommen werden sollte, um eine Zustimmung zu einer von der regelhaften Durchführung abweichenden Rehabilitationsleistung zu erholen, andernfalls können tatsächlich Sanktionen seitens der Krankenkasse drohen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Eigentlich kann er doch froh sein, dass die Reha dazu geführt hat, dass er nicht erwerbsgemindert ist, grins. So gesehen muss man nicht verstehen dass er jetzt total am Boden ist. Abgesehen davon hätte er - wenn er sich als Rentenfall sieht - doch gar nicht warten müssen bis die Kasse ihn drängt. Alles etwas seltsam.
D.h. der Rehaantrag wird nicht von der DRV in einen Rentenantrag umgewandelt.
Wenn er sich dennoch als Rentenfall sieht, kann er jederzeit die Rente beantragen - die Erfolgsaussichten mag er mit seinen Ärzten besprechen. Ob die ihn nach der Reha dennoch weiter au schreiben und was die Kasse zu all dem sagt, liegt nicht im Verantwortungsbereich der DRV. Wünschen Sie ihm alles Gute und versuchen ihm klar zu machen, dass ein positives Rehaergebnis nicht automatisch "der Weltuntergang" ist.
Ich hätte gerne eine Antwort
auf meine Frage gehabt und nicht so merkwürdige Äußerungen. 🙄
Die Antwort war völlig korrekt, auch wenn es nicht Ihre Wunschantwort war, die Sie auch hier nicht erhalten werden. Wenn er die Reha ohne Einverständnis der Krankenkasse abbricht, kann diese das Krankengeld streichen, aber das muss nicht in einem Rentenforum, sondern mit der Krankenkasse abgesprochen werden.
Danke, dass war eine Antwort auf meine Frage.
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