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Experten-Antwort

Reha-Abbruch

von Pumuckl 23.01.2024 | 16:45
231 Ansichten
8 Antworten
Meinem Freund ist in der Reha ( Ende wäre in einer Woche) schon mitgeteilt worden dass er zu "gesund ist" um Rente zu beantragen. Er hat ausgeprägten Asperger und eine Schwerbehinderung von 70%. Durch das jahrelange Unverständnis seiner Umwelt leidet er in den letzten Jahren unter immer wieder kehrende Depressionen (3 Rehas in 6 Jahren) welche medikamentös behandelt werden müssen. Er ist jetzt aufgrund des bereits mitgeteilten Reha Ergebnisses so niedergeschlagen dass er die restliche Woche abbrechen möchte. Welche Folgen könnte das für ihn haben. Könnte das Krankengeld, welches er vor der Reha bezogen hatte dann gestrichen werden? Die KV hatte ihn gedrängt eine Reha zu beantragen. Für Antworten wäre ich sehr dankbar ich mache mir ernsthafte Sorgen dass er sich was antun könnte.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.01.2024 | 06:11

Hallo Pumuckl,

 

Sie fragen bzgl. einem Leistungsbezug der gesetzlichen Krankenversicherung nach. Der Leistungsbezug der gesetzlichen Krankenversicherung wird hierbei nicht durch das Leistungsrecht des Rentenversicherungsträgers umfasst. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an die zuständige Krankenkasse.

 

In der Regel ist es so, dass bei eingeschränktem Dispositionsrecht vorab immer Kontakt mit der Krankenkasse aufgenommen werden sollte, um eine Zustimmung zu einer von der regelhaften Durchführung abweichenden Rehabilitationsleistung zu erholen, andernfalls können tatsächlich Sanktionen seitens der Krankenkasse drohen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Schadeam 23.01.2024 | 17:17
Eigentlich kann er doch froh sein, dass die Reha dazu geführt hat, dass er nicht erwerbsgemindert ist, grins. So gesehen muss man nicht verstehen dass er jetzt total am Boden ist. Abgesehen davon hätte er - wenn er sich als Rentenfall sieht - doch gar nicht warten müssen bis die Kasse ihn drängt. Alles etwas seltsam. D.h. der Rehaantrag wird nicht von der DRV in einen Rentenantrag umgewandelt. Wenn er sich dennoch als Rentenfall sieht, kann er jederzeit die Rente beantragen - die Erfolgsaussichten mag er mit seinen Ärzten besprechen. Ob die ihn nach der Reha dennoch weiter au schreiben und was die Kasse zu all dem sagt, liegt nicht im Verantwortungsbereich der DRV. Wünschen Sie ihm alles Gute und versuchen ihm klar zu machen, dass ein positives Rehaergebnis nicht automatisch "der Weltuntergang" ist.
Königam 23.01.2024 | 17:50
Pumuckl schrieb

Ich hätte gerne eine Antwort

auf meine Frage gehabt und nicht so merkwürdige Äußerungen. 🙄

Die Antwort war völlig korrekt, auch wenn es nicht Ihre Wunschantwort war, die Sie auch hier nicht erhalten werden. Wenn er die Reha ohne Einverständnis der Krankenkasse abbricht, kann diese das Krankengeld streichen, aber das muss nicht in einem Rentenforum, sondern mit der Krankenkasse abgesprochen werden.
Schadeam 23.01.2024 | 19:14
Pumuckl schrieb

Danke, dass war eine Antwort auf meine Frage.

Schön für Sie ( aber um zu erfahren dass die Kasse übers KG entscheidet, hätte man sich die Story auch sparen können)
Mimimiam 23.01.2024 | 20:05
Ihr Freund soll sich mal nicht so haben und arbeiten gehen. Andere tun das auch: https://www.businessinsider.de/wissenschaft/elon-musk-hat-das-as…
nicht abbrechen!!!am 24.01.2024 | 07:40
Die Einschätzung der Reha ist ja nicht verbindlich für den EMR-Antrag, daher sollte Ihr Freund auf keinen Fall abbrechen! Nicht nur, dass die Fortzahlung des Krankengeldes gefährdet sein könnte, die DRV kann auch zu einem anderen Ergebnis kommen als die Reha-Ärzte. Wenn Ihr Freund dann aber die Reha vorzeitig abbricht, ist das kein gutes Signal und dann kann, wenn es mit der Entscheidung um eine EMR "auf der Kippe" steht für die DRV, die Entscheidung negativ ausfallen.
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