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Reha-Abbruch nach Überfall???

von Panik12.12.2008 | 21:04
1573 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ihr lieben Experten, ich brauche dringend Hilfe. Zur Zeit befinde ich mich in einer psychosomatischen Reha. Bei einem Spaziergang wurde ich von einem Mann überfallen (nix Großes passiert, ich konnte flüchten!!!). Habe Polizei eingeschaltet und Klinik informiert. Zeugen haben den Mann noch weglaufen sehen.... Nun kommts: ich fühle mich in der Klinik nicht mehr wohl! Meine schon vorher bestandenen Angstzustände haben sich dramatisch verschlechtert. Und von den Ärzten werden ich nicht aufgefangen; im Gegenteil... man mauert (wohl wegen Polizei... Klinik könnte ja in Verruf geraten?) und unterstellt mir, es wäre "ja gar nicht so schlimm" gewesen. Ich habe aber TODESÄNGSTE ausgestanden!!! Kann ich die Reha ohne Konsequenzen in einem solchen Fall abbrechen oder muss ich mit der sofortigen Renteneinstellung (beziehe Zeitrente) rechnen? Hilfe kann ich jedenfalls in der Klinik nicht erwarten; es ist genau das Gegenteil eingetreten!!! Danke, wenn jemand einen Rat geben kann!!

2 Antworten

Corlettoam 13.12.2008 | 08:20
Selbstverständlich können Sie jederzeit eine med. Reha abbrechen. Sie sollten aber auf jeden Fall den Abbruch mit den behandelnden Ärzten absprechen oder zumindest diese vom Abbruch und den Gründen dazu informieren. Um dadurch aber keine Nachteile im laufenden Rentenverfahren zu bekommen, empfehle ich Ihnen den Abbruch mit genauer Schilderung der Hintergründe der Rentenversicherung umgehend schriftlich mitzuteilen. Grundsätzlich wirkt sich ein Rehaabbruch der o h n e Genehmigung/Absprache mit der Klnikleitung erfolgt, natürlich nicht unbedingt positiv auf ein laufendes Rentenverfahren aus. Alleine aus diesem Grunde ist es absolut wichtig, das Sie ihre Abbruchgründe schriftlich der Rentenversicherung mitteilen und zwar möglichst bevor die Rehaklinik den Rehaabschlussbericht an die RV gesendet hat. Auch sollten Sie sich unbedingt dann später diesen Rehaabschlussbericht besorgen und dann genauetens prüfen ob dieser Bericht mit den Fakten übereinstimmt. Wenn nicht, sollten Sie auch hier sofort schriftlich eine Gegendarstellung bei der Rentenversicherung einreichen.
Rosannaam 13.12.2008 | 18:27
... und gleichzeitig um weitere Behandlung in einer ANDEREN Reha-Klinik bitten. Schließlich gibt es nicht nur die eine Klinik!!! Dann sieht man auch Ihren guten Willen, dass Sie eine Reha durchführen WOLLEN!
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