Guten Morgen Miriam,
sofern Sie von Ihrer Krankenkasse zur Antragsstellung aufgefordert worden sind und in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt wurden, könnte ein Abbruch grds. schon negative Folgen haben, hier jedoch nicht seitens des Rentenversicherungsträgers, sondern seitens Ihrer Krankenkasse (Einstellung Krankengeld) - hierzu wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Besprechen Sie doch Ihre Situation mit der Ärzten der Reha-Klinik vor Ort. Sollten Sie dann immer noch zu dem Schluss kommen, abzubrechen, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrem Rentenversicherungsträger mit.
Bitte bedenken Sie zudem, dass bei Abbruch der Reha ein komplett neues Reha-Antragsverfahren notwendig ist. Ob dieses aus medizinischer Sicht erneut bewilligt wird und zu welchem Zeitpunkt dann eine Aufnahme in einer anderen Einrichtung erfolgen kann, kann vorab nicht beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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