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Experten-Antwort

Reha abgelehnt

von Joe31.10.2016 | 18:01
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Auf Veranlassung der Krankenkasse musste ich einen Rehaantrag nach 51 a SGB stellen. Die DR hat nun meinen Rentenantrag abgelehnt, 10 VI SGB, weil die Erwerbstätigkeit durch Leistungen zur medizinischen Reha nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierduch deren wesentliche Verschlechterung nicht abgewendet werden kann. Leistungen zur Teilhabe könnten deshalb nicht erbracht werden. Eine Prüfung der Reha-Bedürftigkeit nach den Leistungsgesetzen eines anderen Rehabilitationsträgers hat ergeben, dass ein Rehabedarf nicht vorliegt. Weitere Ausführungen wurden nicht gemacht. Rechtsbehelfsbelehrung fehlt. Zur Erkrankung muss ich erwähnen, dass ich im Wesentlichen eine mittlere Sprach- und Sprechstörung habe. Mein Arbeitsverhältnis besteht noch. Eine Kündigung wird auch nicht bis zum Zeitpunkt des Altersrentenbezug erfolgen. Ab Januar wird das Krankengeld eingestellt. Ich soll nun einen Rentenantrag stellen. hier nun meine Fragen: 1.Eine wirkliche Begründung für die Enscheidung fehlt. Es wird nur der Gesetzestext wiederholt. Muss ich das hinnehmen. Wie kann ich mich gegen die Rehaentscheidung wehren, ohne dass die KK mir wegen des eingeschränkten Dispositionsrechts Ärger machen kann? Die Reha würde ich gerne machen. 2. Wie kann ich gegen die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung vorgehen? Trotzdem Widerspruch einlegen? Welche Frist ist zu beachten? 3. Mit der Ablehnung der Reha bin ich nicht einverstanden. Kann ich mich dagegen ohne Nachteile durch die KK wehren. 4. Ist es zulässig die Krankenkasse aufzufordern, der Rücknahme des Rehaantrages oder der nicht gewünschten Umdeutung nach 116 SGB zuzustimmen. 5. Die letzte Reha bei der DR war vor einem Jahr. Ich kann nicht recht verstehen, warum von der DR die nicht eingehaltene Wartezeit non 4 Jahren angeführt wurde, sondern die erfolglosen Rehaaussichten. Die KK war doch der Ansicht das die Reha hilfreich sein wird. Wie geht das? Da ich gerne wieder Arbeiten würde, empfinde ich die strategischen Spielchen der KK, die mich Kostenmässig nur loswerden will, als sehr unfair.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Joe,

die Ablehnung Ihres Reha-Antrages erfolgt durch einen Bescheid. Sind Sie mit diesem Bescheid bzw. seinen Inhalten nicht einverstanden, müssten Sie dagegen einen Widerspruch bei der erlassenden Behörde, hier Ihrem Rentenversicherungsträger einlegen. Normalerweise wird in dem Bescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung auf diese Möglichkeit und die Widerspruchsfrist von einem Monat nach Zugang des Bescheides hingewiesen. Sollte die Rechtsbehelfsbelehrung ausnahmsweise nicht enthalten sein, ist die Einlegung des Widerspruchs innerhalb eines Jahres möglich.

Die Aufnahme eines Widerspruchs kann auch im Rahmen einer persönlichen Beratung in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erfolgen. Dort könnten Sie sich gleichzeitig den Bescheid erläutern lassen. Um die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nachzuvollziehen, insbesondere die Gründe für die Ablehnung, könnte eine Akteneinsicht eventuell weiterhelfen. Dies könnten Sie ebenfalls mit Unterstützung der Beraterin / des Beraters vor Ort beantragen.

Die nächstgelegene Beratungsmöglichkeit können Sie über das Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung ermitteln:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html.

Für die Fragen, ob und inwieweit ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Krankengeld hat bzw. ob Sie die angebotene Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag nach § 116 SGB VI problemlos ablehnen können, ist Ihre Krankenkasse der passende Ansprechpartner.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 01.11.2016 | 11:38
Joe, ich denke Sie sollten sich persönlich beraten lassen, das bringt wahrscheinlich mehr als die Fragen im Forum, die mir zudem etwas "wirr" und ungenau erscheinen. Man kann in Ihren Beitrag sehr viel reininterpretieren. Sie sollten mit Ihren Ärzten besprechen ob eine Reha überhaupt sinnvoll ist und mit welcher Begründung die DRV Ihnen nach einem Jahr eine neue Reha zahlen soll - vor Ablauf von 4 Jahren braucht es besondere Begründungen (das wissen Sie doch). Ferner verstehe ich folgendes nicht: Sie haben die Reha beantragt, weil die Kasse das verlangt hat "ich musste den Antrag stellen", d.h. Sie selbst hätten von sich aus gar keinen neuen Antrag gestellt, oder? Warum wollen Sie sich dann gegen die Ablehnung wehren? Versteh ich nicht ganz. Kann Ihnen eine 2. Reha wirklich bei Ihren Sprach- und Sprechstörungen weiterhelfen, oder ginge das genauso gut ambulant und wesentlich kostengünstiger beim Logopäden? Was sagen dazu Ihre Ärzte? Je nach ärztlichem Rat kämpfen Sie um die Reha oder wählen ambulante Behandlungen außerhalb einer Reha. Wer hat denn gesagt, dass Sie "Rente beantragen sollen"? War das die DRV (weil man Sie für erwerbsgemindert hält) oder die Kasse oder wer sonst? Rente können Sie natürlich immer beantragen, ob Sie jedoch ein Fall für die EM Rente sind erscheint mir als med. Laie sehr fraglich, wenn es im Wesentlichen um Sprach- und Sprechstörungen geht. Sind Sie deshalb wirklich (voll) erwerbsgemindert? wenn es nur um diese Krankheiten geht, gibt es doch viele Jobs bei denen es kaum auf Sprechen ankommt. Und dass Sie einerseits gegen die Rehaablehnung vorgehen wollen aber andererseits bei der Krankenkasse erreichen wollen, dass die der Rücknahme des Rehaantrages zustimmt, kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen. Wollen Sie nun eine Reha oder nicht? Sie sollten sich beraten lassen und vor allem aufs Wesentliche, d.h. Ihre Genesung und nicht so sehr auf dem Kampf mit der Bürokratie konzentrieren.....oder gehts Ihnen einfach darum eine niedrige Rente so lange wie möglich rauszuzögern, weil Krankengeld und anschließendes ALG die weit höheren Leistungen sind?
Herz1952am 01.11.2016 | 20:52
Warum wollen Sie der Reha-Ablehnung widersprechen?. Sie könnten allerdings einen Reha-Antrag bei Ihrer KK stellen, weil diese für die Wiederherstellung der Gesundheit in erster Linie eigentlich zuständig ist. Aber, wenn die KK auch keine Erfolgsaussichten sieht, wird Sie Ihnen das auch nicht genehmigen, sondern das Krankengeld weiterzahlen, bis zum Ende der 78 Wochen, solange Sie eben noch AU sind. Dann wäre es an der Zeit, doch einen Rentenantrag zu stellen, wenn Sie fürchten, dass Sie so nicht mehr weiterarbeiten können, weder bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber noch sonst eine Tätigkeit ausführen können. Dann würde wahrscheinlich noch ALG I gezahlt, bis zur Entscheidung über die Rente. Aber die Rente ist natürlich abhängig von Ihrer Erwerbsunfähigkeit und diese hängt wieder mit Ihrem Gesundheitszustand zusammen. Ansonsten hat KSC schon alles gesagt.
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