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Experten-Antwort

Reha abgelehnt - was tun

von Roco 03.09.2023 | 06:51
863 Ansichten
8 Antworten
Reha Antrag im März gestellt - Ablehnung im Juni: sie sehen keine Besserung meines Gesundheitszustandes nach Beendigung der Reha: Widerspruch wurde auch abgelehnt: bescheid kam diese Woche... Wie wird der Antrag automatisch in einen EU Renten Antrag gestellt? Muss ich mich erstmal um " nix" kümmern? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.09.2023 | 16:16

Hallo Roco,

 

sofern der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird, wäre dies dem Bescheid zu entnehmen. Der Bescheid würde hierüber einen Hinweis enthalten. Sollte eine Rente wegen Erwerbsminderung in Frage kommen, da Sie aus gesundheitlicher Sicht keine berufliche Tätigkeit von mehr als 6 Stunden mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können, empfehlen wir dabei in jedem Fall ein entsprechendes Rentenantragsverfahren einzuleiten. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

7 Antworten

Mikeam 03.09.2023 | 07:01
Gar nicht, wenn das nicht sofort drin stand. Ich würde einen offiziellen Rentenantrag hinterherschicken
Königam 03.09.2023 | 07:29
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie jetzt gesondert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Na jaam 03.09.2023 | 07:59
Da Sie nichts bzgl. Ihrer Vorgeschichte schreiben - sind Sie bereits längerfristig erkrankt, beziehen Sie Krankengeld bzw. sind Sie schon ausgesteuert, beziehen Sie ALG1 nach der sog. Nahtlosigkeitsregelung und wurden von der AfA zum Reha-Antrag aufgefordert, und vor allem: wie schätzen Sie selbst Ihre Arbeits/Erwerbsfähigkeit ein - kann man hier leider nur Rätselraten. Eines ist allerdings klar, sollten Sie sich selbst krankheitsbedingt in Ihrer Erwerbsfähigkeit stark gemindert sehen, stellen Sie unbedingt SELBST einen Erwerbsminderungsrentenantrag und verlassen Sie sich keinesfalls auf eine sog. Umwandlung Ihrers Reha-Antrages in einen EM-Rentenanrag. Sollten Sie sich nunmehr tatsächlich um "nix" kümmern, wird höchstwahrscheinlich auch "nix" passieren. Alles Gute.
Schadeam 03.09.2023 | 08:53
Roco schrieb

Arbeitsunfähigkeit seit 12/22- ja ich fühle mich nicht arbeitsfähig.....

Man möchte sagen: "stell doch ganz einfach den Rentenantrag wenn du (und deine Ärzte) meinst erwerbsgemindert zu sein. Warum das ganze Gedöhns?" Allerdings ist das alles nur bedingt logisch, denn mit dem Widerspruch gegen die Reha Ablehnung hast du doch dokumentiert dass du ne Reha willst - und damit bringt man in der Regel zum Ausdruck dass man eine Arbeitsfähigkeit durchaus im Bereich des mögliche sieht. Sonst hätte man statt Reha gleich die Rente beantragt, oder? Aber wie gesagt: Sie haben es selbst in Ihrer Hand ob Sie aktiv werden oder sich "um nix kümmern" wollen. Wir im Forum wissen nix über Sie, Ihre bisherige Arbeit, Ihre Einschränkungen.......
Abschlägeam 04.09.2023 | 03:40
Roco schrieb

....nach erfolgter Krankenbehandlung und Stabilisierung ihres Gesundheitszustandes können sie erneut einen Antrag zur Reha stellen...

So in etwa der Wortlaut....

Nun meine Frage: wie ändert sich mein ges.zustand wenn ich nicht zur Reha fahren darf? Oder hab ich ein Knoten im Kopf beim denken?

Da Sie tatsächlich nichts über Ihre Krankheit geschrieben haben und hier allerdings auch keine Mediziner antworten... Wenn Sie 'erst' seit 12/2022 arbeitsunfähig sind, bekommen Sie üblicherweise vorausgesetzt, Sie waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt, für bis maximal 78 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse. Und haben die Möglichkeit, alle möglichen ambulanten Maßnahmen oder auch Medikationen, die von Ihren Ärzten Ihnen verordnet werden können, wahrzunehmen, um damit Ihren Gesundheitszustand zu bessern. Eine Reha-Klinik ist ja kein 'Krankenhaus'. Es wird dort also auch erwartet, dass man 'Reha-Fähig' ist, also an den angebotenen Therapiemaßnahmen teilnehmen kann, ohne dass man, wie z.B. in einem Krankenhaus auch noch medizinisch überwacht, behandelt und gepflegt wird. Also nehmen Sie die Möglichkeiten vor Ort wahr, die Ihre Ärzte Ihnen unterstützend anbieten und verordnen. Und beantragen Sie ggfs. eine erneute Reha oder eben auch direkt eine Erwerbsminderungsrente, wenn sich auch aus Sicht Ihrer Ärzte nichts dadurch bessern wird. Welche Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sein müssen, finden Sie in dieser Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… und hier (nochmals) Informationen zu Reha-Möglichkeiten der DRV https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinis…
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